CK • Washington. Im Revisionsentscheid
Green Plains Otter Tail LLC v. Pro-Environmental Inc. vom 20. März 2020 erachtete das Gericht eine Warntafel in Großbuchstaben und detaillierter Gefahrenbeschreibung in Verbindung mit vertieften Erläuterungen in einem Benutzerhandbuch in einer Klage nach der Explosion einer komplizierten Anlage mit Pumpen, Ventilen und Akkumulatoren als entlastend. Der Kläger hatte den Planer der Anlage verklagt, und im Prozess stellte sich heraus, dass er in sechs Jahren nach der Installation weder das Handbuch aufgeschlagen noch die monatliche Wartung durchgeführt hatte.
Wähend der Vorwurf der fehlenden oder unzureichenden Gefahrenwarnung erfolglos bleiben musste, hob das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis die untergerichtliche Abweisung des Anspruchs aus fehlerhafter Planung auf, und der Produkthaftungfall kehrt ans Untergericht zur Würdigung durch die Geschworenen zurück. Diese müssen die Behauptung des Klägers weiter prüfen, dass sicherere technische Lösungen als die genutzte Hydrauliktechnik bekannt und im Einsatz waren und der Planer diese Alternativen bei der Anlagenplanung fehlerhaft ignorierte.
Das Revisionsgericht stellt nur fest, ob die Behauptung einer sichereren Alternative schlüssig und substantiiert belegt ist. Diese Hürde konnte der Kläger nehmen. Die
Jury wird als Tatsachenfrage entscheiden, ob das Vorhandensein der Alternative fehlerhaft war, um dann die rechtliche Subsumtion vorzunehmen. Dabei muss sie die Behauptung des Planers berücksichtigen, dass die Hydrauliktechnik dem Stand der Technik entsprach.
Der Stand der Technik ist jedoch nicht allein ausschlaggebend, und die Jury muss alle relevanten Beweise, beispielsweise auch die realistische Umsetzbarkeit der Alternativen in der konkreten Anlage, abwägen. Sie muss auch die rechtliche Bedeutung des Ignorierens der Planeranweisungen und mit Bombenpiktogramm versehenen Warnungen ermitteln.