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Montag, den 23. März 2020

Fristen, Hemmung, Aussetzung, Verjährung: COVID-19

 
.   Dieselben Rechtsfragen wie in anderen Ländern stellen sich in den USA bei der Auswirkung der COVID -19-Pandemie auf Fristen, Unmöglichkeit, Verjährung, Hemmung, Aussetzung oder Verlängerung. Hier setzen die einzelnen Staaten das meiste Recht, vom Vertragsrecht über das Strafrecht bis zum Prozessrecht, siehe Kochinke, Flotter Einstieg ins amerikanische Recht, ZDAR 2018, 51.

Die Reaktionen sind daher uneinheitlich. In Kalifornien wurde die Steuererklärungsfrist wie auch die Bundessteuererklärungsfrist von April auf Juli verschoben. Gesetzliche Fristen sind schwieriger zu ändern, weil der jeweilige Gesetzgeber handeln muss, und die einzelstaatlichen Parlamente beginnen ihr Amtsjahr im Januar, um gegen Ende März oder April aufzuhören. Wie sich die Pandemie auf Verjährungsfristen und eine etwaige Hemmung auswirkt, bleibt noch offen.

Gerichte treffen im Rahmen ihrer Zuständigkeit unterschiedliche Vorkehrungen. Der Supreme Court des Bundes in Washington, DC, hat bereits seine Termine vertagt. In einigen Staaten traten ihre Supreme Courts mit den Untergerichten zusammen, um über prozessuale Lösungen zu beraten. Einzelne Gerichte oder Richter setzen Termine mit Geschworenen aus. Materielle Rechtsänderungen sind zu erwarten. Beispielsweise sind vereinzelt Mieterschutzregeln verkündet worden.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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