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Dienstag, den 24. März 2020

Staat bei Urheberrechtsverletzung haftungsimmun

 
.   Am 23. März 2020 entschied der alle Anhörungen wegen der Pan­de­mie ver­ta­gende Supreme Court of the United Sta­tes in Washington, DC, den Ur­he­ber­rechtsverletzungsfall Allen v. Cooper. Unbestrit­ten ist die Ver­letzung des Copyright Act: 1718 sank das Schiff Queen Anne's Revenge des berüchtigten Piraten Blackbeard vor der Küste des Staates North Carolina.

Copyright Symbol
1996 entdeckte der Kläger das Wrack und ließ Film- und Bild­auf­nah­men anfertigen, die er beim Copyright Office ein­trug. 2013 rügte er ihre unerlaubte Wiederveröffentlichung durch den Staat. Nach einem Vergleich über die Verletzung be­stimm­ter Wer­ke entstand ein Streit über weitere Werke, der schließ­lich an den Obersten Gerichtshof der USA gelangte. North Carolina berief sich auf die Staatsimmunität.

Der Kläger zitierte den Copyright Remedy Clarification Act of 1990, mit dem der Bundeskongress die Immunität der Einzelstaaten bei Urheber­rechts­ver­let­zun­gen aufhob. Der Supreme Court entschied nun, dass wie im Pa­tent­recht der Ver­such des Gesetzgebers verfassungswidrig ist und der Grund­satz der Staa­ten­im­mu­ni­tät der Staaten gilt, die seiner Aufhebung nicht zu­stim­men. Die le­sens­wer­te Min­der­meinung sieht hingegen die Verfassungs­klau­sel in Art. I(8)(8) verletzt, die dem Kongress in Washington die Kom­pe­tenz einräumt, Kre­a­ti­ven aus­schließ­li­che Rechte an ihren Werken und Erfindungen für einen be­grenz­ten Zeit­raum zu gewähren.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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