• • Staat bei Urheberrechtsverletzung haftungsimmun • • Fristen, Hemmung, Aussetzung, Verjährung: COVID-19 • • Produkthaftung bei Warnung vor Gefahren • • EMail reicht als Abbuchungsaufklärung • • Keine F&E in die USA verlagern • • Fotorecht: Zwei Arten Schadensersatz • • Notenblatt eingetragen, Musik nicht: Problem • • Urheberklagekosten nach Anerkenntnis • • Neueste Urteile USA

Mittwoch, den 25. März 2020

Musikverlag klagebefugt? Fair Use des Chors  

.   Ein Musiklehrer stellte für den Schulchor ein Programm mit Musikfetzen aus anderen Werken zusammen und wurde vom Noten­ver­lag we­gen der Verletzung von vier Urheberrechten verletzt. Der Verlag verlor bei drei Wer­ken, weil er keine ausschließlichen Rechte erworben hatte - mehr Kom­po­si­ti­ons­mit­wir­ken­de hätten ihm ihre Rechte übertragen müssen; deshalb war er nicht klagebefugt.

Copyright Symbol
Noch wichtiger ist im Revisionsentscheid Tresona Multi­me­dia LLC v. Burbank High School Vocal Music Association vom 24. März 2020 der Fair Use des vierten Wer­kes. Der Be­klag­te wandte ein, dass die Verletzung nach die­sem Grund­satz haftungsimmun sei. Das Bundesberufungs­ge­richt des neun­ten Be­zirks der USA in San Francisco stimmte ihm zu:

Die Zusammenstellung des Lehrers stellt kreativ und transformierend ein neu­es Werk dars. Die Aufführung des Schulchors war nicht auf die Gewinner­zie­lung gerichtet. Die kopierten Abschnitte waren gering im Umfang und in der Ge­samt­wir­kung. Schließlich war auch der Lernzweck von Bedeutung, zumal die ge­setz­li­che Haftungsbefreiung des Copyright Act gerade die Weiterentwicklung der Kün­ste för­dern soll.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.