Dies folge aus dem Plan, unter Verletzung der Webseitennutzerbedingungen falsche Angaben zu machen, die für ihre Forschung erforderlich seien. Das Gericht prüft die Access- Klausel: The provision at issue, 18 U.S.C. ยง1030(a)(2)(C), … makes it a crime to "intentionally access[] a computer without authorization or exceed[] authorized access, and thereby obtain[] … information from any protected computer."
Am 27. März 2020 entschied das Bundesgericht der Hauptstadt im Fall Sandvig v. Sessions, dass das Forschungsvorhaben strafrechtlich irrelevant sei und keine Verfassungsfragen aufwerfe. Die Verletzung der Terms of Service von Webseiten als zivilrechtliche Frage löse keine Strafbarkeit nach dem CFAA aus.