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Sonntag, den 05. April 2020

Beim Versäumnisurteil haften Geschäftsführer mit  

.   Die Schritte zum Versäumnisurteil weist das Urteil in Lopez v. Touchup Cleaning Services LLC vom 3. April 2020, das eine Besonderheit auf­zeigt: Die Mithaftung der Manager für die Schulden der Gesellschaft. Nor­ma­ler­wei­se haf­ten Geschäftsführer nicht, während Gesellschafter nur nach den Grundsätzen der Durchgriffshaftung mithaften. Die Schritte sind:
1) Arbeitnehmerklage wegen Lohnnichtzahlung richtig zugestellt.
2) Arbeitgeber und Manager mit Lohnzahlungsverantwortung ver­klagt.
3) Fristversäumnis der Beklagten: Keine Erwiderung.
4) Feststellung und Benachrichtigung der Beklagten über Frist­ver­säum­nis und Rechtsfolgen.
Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils.
5) Richterliche Prüfung:
a) Weiterhin keine Erwiderung.
b) Materiell schlüssiger Anspruch aus behaupteter Lohn­nicht­zah­lung.
c) Gesetzliche Haftung für Lohn und Schadensersatz.
d) Managerhaftung aufgrund operational Control nach ar­beits­recht­li­chen Präzedenzfällen.
e) Schadensersatzbemessung nach Bundesrecht und lokalem Recht - nicht doppelt, sondern das jeweils vorteilhaftere für die be­an­tra­gen­de Partei, mithin ein verdreifachter Zins von 10%.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.