Beim Versäumnisurteil haften Geschäftsführer mit
CK • Washington. Die Schritte zum Versäumnisurteil weist das Urteil in Lopez v. Touchup Cleaning Services LLC vom 3. April 2020, das eine Besonderheit aufzeigt: Die Mithaftung der Manager für die Schulden der Gesellschaft. Normalerweise haften Geschäftsführer nicht, während Gesellschafter nur nach den Grundsätzen der Durchgriffshaftung mithaften. Die Schritte sind:
1) Arbeitnehmerklage wegen Lohnnichtzahlung richtig zugestellt.
2) Arbeitgeber und Manager mit Lohnzahlungsverantwortung verklagt.
3) Fristversäumnis der Beklagten: Keine Erwiderung.
4) Feststellung und Benachrichtigung der Beklagten über Fristversäumnis und Rechtsfolgen.
Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils.
5) Richterliche Prüfung:
a) Weiterhin keine Erwiderung.
b) Materiell schlüssiger Anspruch aus behaupteter Lohnnichtzahlung.
c) Gesetzliche Haftung für Lohn und Schadensersatz.
d) Managerhaftung aufgrund operational Control nach arbeitsrechtlichen Präzedenzfällen.
e) Schadensersatzbemessung nach Bundesrecht und lokalem Recht - nicht doppelt, sondern das jeweils vorteilhaftere für die beantragende Partei, mithin ein verdreifachter Zins von 10%.