Beim Closing gibt es für die Gesellschaftsanteile Geld oder eine sonstige Gegenleistung. Soweit kam es wiederholt und endgültig beim Kauf eines Golfplatzes nicht, und die ihrer Finanzierung unsichere Käuferin verklagte die Verkäuferin nach dem Fehlschlag wegen Vertragsbruchs: Diese habe Finanzdaten vorenthalten, die im Rahmen der dem Closing vorausgehenden Due Diligence-Prüfung hätten offenbart werden müssen.
Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA entschied wie das Untergericht. Die Verpflichtung zur Offenlegung von Informationen im Rahmen der Due Diligence stellt keine selbständige Vertragspflicht dar. Sie ist Bestandteils des Vertrags, oft ein Letter of Intent, der mit zahlreichen Bedingungen nach ihrer Erfüllung zum Closing führt. Jegliche Haftung für Umstände vor dem Closing hat der Vertrag wie üblich ausdrücklich ausgeschlossen. Keine Partei sollte nach dem Vertrag in der Lage sein, die andere verklagen zu können:
Because the disclosure of complete and accurate financial information was a condition precedent to H&W's duty to perform under the contract--not a stand-alone promise by Raintree--the non-occurrence of that condition was not a breach. And even if it was a breach, the breach did not cause the deal to fail, as required by the contract's right-to-sue clause.