Forumbesucherverfolgung ist kein Vertragsbruch
CK • Washington. Benutzer eines Webseitenangebotes mit Mitgliedernotizen verklagten den Anbieter im Revisionsentscheid Davis v. Facebook Inc. erfolgreich, weil er ihre Besuche nicht nur im eigenen Forum, sondern auch bei Besuchen anderer Seiten notierte, kompilierte und an Dritte verkaufte. Der Beschluss klärt zahlreiche Anspruchsgrundlagen, nachdem er zunächst einen justiziablen Schaden durch den Eingriff in die geschützte Privatsphäre als schlüssig bezeichnet.
Die Kläger dürfen daher ihren Prozess im Untergericht weiter führen, soweit sie Verletzungen der Privatsphäre und den Missbrauch von Rechnersystemen behaupten. Allerdings bleiben sie im Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco mit ihrem Anspruch aus Vertragsverletzung am 9. April 2020 erfolglos.

Ein Schadensersatz durch Herausgabe erzielter Einnahmen oder Gewinne ist damit ausgeschlossen. Andere Schadensersatzfolgen ergeben sich jedoch aus den verschiedenen Gesetzesverletzungen, die die Revision ebenso gründlich wie lehrreich erörtert.
Die Kläger dürfen daher ihren Prozess im Untergericht weiter führen, soweit sie Verletzungen der Privatsphäre und den Missbrauch von Rechnersystemen behaupten. Allerdings bleiben sie im Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco mit ihrem Anspruch aus Vertragsverletzung am 9. April 2020 erfolglos.

Ein Schadensersatz durch Herausgabe erzielter Einnahmen oder Gewinne ist damit ausgeschlossen. Andere Schadensersatzfolgen ergeben sich jedoch aus den verschiedenen Gesetzesverletzungen, die die Revision ebenso gründlich wie lehrreich erörtert.