Die Kläger dürfen daher ihren Prozess im Untergericht weiter führen, soweit sie Verletzungen der Privatsphäre und den Missbrauch von Rechnersystemen behaupten. Allerdings bleiben sie im Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco mit ihrem Anspruch aus Vertragsverletzung am 9. April 2020 erfolglos.
Ein Schadensersatz durch Herausgabe erzielter Einnahmen oder Gewinne ist damit ausgeschlossen. Andere Schadensersatzfolgen ergeben sich jedoch aus den verschiedenen Gesetzesverletzungen, die die Revision ebenso gründlich wie lehrreich erörtert.