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Donnerstag, den 09. April 2020

Forumbesucherverfolgung ist kein Vertragsbruch

 
.   Benutzer eines Webseitenangebotes mit Mitgliedernotizen verklagten den Anbieter im Revisionsentscheid Davis v. Facebook Inc. er­folg­reich, weil er ihre Besuche nicht nur im eigenen Forum, son­dern auch bei Be­su­chen an­derer Seiten notierte, kompilierte und an Dritte verkaufte. Der Be­schluss klärt zahlreiche Anspruchsgrundlagen, nachdem er zunächst einen ju­sti­zi­ab­len Scha­den durch den Eingriff in die geschützte Privatsphäre als schlüs­sig be­zeichnet.

Die Kläger dürfen daher ihren Prozess im Untergericht weiter führen, soweit sie Ver­letzungen der Privatsphäre und den Missbrauch von Rechnersystemen be­haup­ten. Al­lerdings bleiben sie im Bundesberufungsgericht des neunten Be­zirks der USA in San Francisco mit ihrem Anspruch aus Vertragsverletzung am 9. April 2020 erfolglos.
Vertrag V im Kreis

Ein Schadens­er­satz durch He­raus­ga­be er­ziel­ter Ein­nah­men oder Ge­win­ne ist da­mit aus­geschlos­sen. An­de­re Scha­dens­er­satz­fol­gen er­ge­ben sich je­doch aus den ver­schie­de­nen Ge­set­zes­ver­let­zun­gen, die die Re­vi­si­on eben­so gründ­lich wie lehr­reich er­örtert.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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