Verleumdung minderjähriger Aktivisten
CK • Washington. Die Verleumdungsbehauptungen eines minderjährigen Trump-Fans mit hoher Medienresonanz betrifft der Revisionsentscheid C.M. v. Newsweek Media Group Ltd. vom 14. April 2020. Er sieht sich von der beklagten Zeitschrift als verleumdet an. Sie berichtete über ihn, seine Medienauftritte und seine Freunde, und erweckte den Eindruck einer radikalisierten Gruppe. Das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA in Philadelphia prüfte seine Behauptungen anhand des kodifizierten Rechts von Pennsylvania:
C.M. must plead seven elements:(1) that the statement was defamatory; (2) that Newsweek published it; (3) that the statement was about C.M.; (4)that readers would understand the statement as defamatory; (5) that readers would understand that the defamatory statement was about C.M.; (6) that the publication harmed him; and (7) that Newsweek lacked a "conditional[] privilege[]" to make that statement. See 42 Pa. Cons. Stat. §8343(a).Der Junge hatte sich zu einer Person des öffentlichen Interesses hochgespielt. Dann setzt sein Schadensersatzanspruch eine Böswilligkeit seitens der Zeitschrift voraus, die über ihn und Gleichgeschaltete berichtete. Die Revision stellte fest, dass die Berichterstattung akkurat war und die in ihr enthaltenen Meinungen keine Verleumdung darstellen. Selbst schmerzende Meinungen diffamieren nach der Bundesverfassung per se nicht: Pure opinions cannot defame. Solange wie hier Auffassungen durch gleichzeitig vermittelte Fakten begründet werden, genießen sie den Schutz des First Amendment. Außerdem sind weitere Behauptungen der Zeitschrift, wie rechtsextrem und von der Chance auf Ruhm verführt, nicht verleumderisch, sondern spekulieren rechtmäßig über politische Zugehörigkeiten.