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Mittwoch, den 22. April 2020

Anwalt haftet für Prozesskostenerstattung  

.   113 Unternehmen aus der Versicherungsbranche ver­klag­ten mehrere Kläger mit der Behauptung, die Branche unterversiche­re ihr Grund­ei­gen­tum und ersetze Schäden unzureichend. Die Klä­ger ver­lo­ren, und we­gen der aggressiven Prozesstaktiken wurden sie zur Kos­ten­er­stat­tung von $1,6 Mio. ver­pflichtet. Gesamtschuldnerisch haftet ihr Rechtsanwalt am 22. April 2020 für $1 Mio. mit.

Das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA in Denver erör­ter­te im Fall Snyder v. Acord Corp. die Anspruchsgrundlagen für den Er­stat­tungs­an­spruch und seine Höhe sowie die Einreden der Kläger und des Attorney-at-Law. Einheitliche Gebühren und Anspruchsgrundlagen gibt es in den USA nicht. Das macht die Re­vi­si­ons­be­grün­dung nützlich. Ausschlaggebende Schlag­wor­te daraus:
- baseless, irrelevant, and potentially libelous allegations
- circus atmosphere that can only needlessly cloud the in­te­gri­ty of the­se proceedings
- discourage unnecessary litigation of tort claims
- action "was vexatious, frivolous, or was brought to ha­rass or em­bar­rass the defendant"
- an attorney "who so multiplies the proceedings in any ca­se un­rea­so­nab­ly and vexatiously may be required by the court to sa­tis­fy per­so­nal­ly the excess costs, expenses, and attorneys' fees rea­so­nab­ly incurred because of such conduct."
- We will not excuse "one who acts with an empty head and a pu­re heart."







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.