Der Grundsatz gelte auch für Anmerkungen, die ein Ausschuss des Parlaments bei einem Fachverlag in Auftrag gebe. Diese seien Works Made for Hire, bei denen das Urheberrecht beim Auftraggeber entstehe. Der Auftraggeber kann jedoch kein Verfasser, Author, im Sinne des Urheberrechts sein. Denn jeder Richter, Beamter und auch Gesetzgeber samt seinen Ausschüssen sei von dieser Definition ausgenommen. Sie alle setzen Recht, und Recht gehöre niemandem.
Die Entscheidung setzte sich im Supreme Court über die verhärteten politischen Fronten der neun Richter hinweg und führte zu ebenfalls lehrreichen Mindermeinungen. Eine noch zu klärende Frage betrifft die in Gesetze integrierten Normen von Dritten, beispielsweise Bau-, Papier- oder Brandschutznormen. Siehe Kochinke, Die Norm als Gesetz: Darf man sie zitieren, kopieren?.