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Dienstag, den 28. April 2020

Online-Vertrag mit Konkurrenzverbot wirksam  

.   Im Revisionsentscheid Realogy Holdings Corp. v. Jon­ge­bloed um ein nachvertragliches Konkurrenzverbot prüfte das Ge­richt in New Orleans zuerst das Zustandekommen des Vertrages, der per EMail und Web­sei­te abgeschlossen wurde. Die beklagte Maklerin konnte sich nicht an den Ver­tragsschluss erinnern, und das Gericht zählt lehrreich die di­gi­ta­len, Zeu­gen- und Sach­verständigenbeweise auf, mit der die klagende Agen­tur das Un­ter­gericht zum Erlass einer Verbotsverfügung bewegen konnte.

Auch das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA hielt am 27. Ap­ril 2020 den Clickwrap-Vertrag fü bewiesen. Die Durchsetzbarkeit des Kon­kur­renz­verbots ist auf ein Jahr und 15 Meilen um die klagende, vor­he­ri­ge Ar­beit­ge­berin herum beschränkt und damit zulälssig.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.