• • Biometrische Daten in der Kantine • • Böser Sheriff lässt nicht locker: Rechtskraft • • Online-Vertrag mit Konkurrenzverbot wirksam • • Niemand ist Eigentümer des Rechts • • Herausforderung falsch überwiesenen Honorars • • Asset Recovery in den USA nach Auslandsbetrug • • Anwalt haftet für Prozesskostenerstattung • • Nicht geheim, sondern proprietary: Schutz • • Neueste Urteile USA

Donnerstag, den 07. Mai 2020

Komödianten im Auto: Urheberrecht  

Copyright Symbol
.   Im Revisionsentscheid Charles v. Sein­feld verlor der Kläger seine Urheberrechtsverletzungs­kla­ge ge­gen einen Fernsehkomödianten, der mit anderen im Auto witzig tut. Er behauptete, die Idee und das Pilotsegment des Programms stamme von ihm. Nach dem Copyright Act muss er ein gültiges Urheberrecht und das Kopieren der wesentl­i­chen Merkmale eines Werkes nachweisen.

Die Klage ist verjährt, wenn seit dem Kopieren oder der Kenntnis vom Kopieren drei Jahre vergangen sind. In diesem Fall streiten sich die Parteien über die Ent­ste­hung des Urheberrechts vor mehr als drei Jahren. Die Frist gilt auch für das Be­strei­ten des entstandenen Urheberrechts.

Auch in diesem Fall wirkt die Dreijahresfrist ab Kenntnis des Disputes, erklärte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City am 7. Mai 2020. Die Parteien hatten sich schon lange über ihre Werkbeiträ­ge ge­strit­ten, und später wirkte die öffentliche Aufführung ohne Erwähnung des Klä­gers als Vermittlung der notwendigen Kenntnis vom Bestreiten seiner be­haup­te­ten Rechte.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.