Die Gerichte stimmten ihm zu. Ein Unfall im Sinne der Police, Occurrence, sei an accident, including continuous or repeated exposure to substantially the same general harmful conditions. Er setze eine Unvorhersehbarkeit bei einem meist plötzlich eintretenden Ereignis voraus.
Die Versicherungsnehmerin meinte, die Police stelle auf die Perspektive des Kunden ab, der sicherlich nicht einen unsauberen Hügel als vorhersehbar erwarten musste. Die Entscheidung des Bundesberufungsgerichts des fünften Bezirks der USA in New Orleans erklärt, wieso eine Schlechtleistung keinem versicherten Ereignis gleichkommt. Allein die Absichtlichkeit der Zusammenstellung des Hügels verbiete schon die Einordnung als Unfall.