Schlamperei ist nicht unfallversichert
CK • Washington. Erdaushub sollte die Versicherte im Revisionsentscheid Gilchrist Construction Co. v. Travelers Indemnity Co. vom 11. Mai 2020 zu einem den Kunden zufriedenstellenden, sauberen Hügel zusammenschieben. Als der Kunde mangels Satisfaction auf Schadensersatz von $5,5 Mio. klagte, wandte sich die Versicherte an ihren Unfallversicherungsträger, der jedoch die Verteidigung aufgrund der Unfallklausel in der Police ablehnte.
Die Gerichte stimmten ihm zu. Ein Unfall im Sinne der Police, Occurrence, sei an accident, including continuous or repeated exposure to substantially the same general harmful conditions. Er setze eine Unvorhersehbarkeit bei einem meist plötzlich eintretenden Ereignis voraus.
Die Versicherungsnehmerin meinte, die Police stelle auf die Perspektive des Kunden ab, der sicherlich nicht einen unsauberen Hügel als vorhersehbar erwarten musste. Die Entscheidung des Bundesberufungsgerichts des fünften Bezirks der USA in New Orleans erklärt, wieso eine Schlechtleistung keinem versicherten Ereignis gleichkommt. Allein die Absichtlichkeit der Zusammenstellung des Hügels verbiete schon die Einordnung als Unfall.
Die Gerichte stimmten ihm zu. Ein Unfall im Sinne der Police, Occurrence, sei an accident, including continuous or repeated exposure to substantially the same general harmful conditions. Er setze eine Unvorhersehbarkeit bei einem meist plötzlich eintretenden Ereignis voraus.
Die Versicherungsnehmerin meinte, die Police stelle auf die Perspektive des Kunden ab, der sicherlich nicht einen unsauberen Hügel als vorhersehbar erwarten musste. Die Entscheidung des Bundesberufungsgerichts des fünften Bezirks der USA in New Orleans erklärt, wieso eine Schlechtleistung keinem versicherten Ereignis gleichkommt. Allein die Absichtlichkeit der Zusammenstellung des Hügels verbiete schon die Einordnung als Unfall.