• • Schutz anthropomorpher Charaktere im US-Recht • • Komödianten im Auto: Urheberrecht • • Biometrische Daten in der Kantine • • Böser Sheriff lässt nicht locker: Rechtskraft • • Online-Vertrag mit Konkurrenzverbot wirksam • • Niemand ist Eigentümer des Rechts • • Herausforderung falsch überwiesenen Honorars • • Asset Recovery in den USA nach Auslandsbetrug • • Neueste Urteile USA

Montag, den 11. Mai 2020

Schlamperei ist nicht unfallversichert  

.   Erdaushub sollte die Versicherte im Revisionsentscheid Gil­christ Con­struction Co. v. Travelers Indemnity Co. vom 11. Mai 2020 zu einem den Kunden zufriedenstellenden, sauberen Hügel zusammenschieben. Als der Kun­de mangels Satisfaction auf Schadensersatz von $5,5 Mio. klagte, wand­te sich die Versicherte an ihren Unfallversicherungsträger, der jedoch die Ver­tei­di­gung aufgrund der Unfallklausel in der Police ablehnte.

Die Gerichte stimmten ihm zu. Ein Unfall im Sinne der Police, Occurrence, sei an ac­ci­dent, in­cluding continuous or repeated exposure to substantially the same ge­ne­ral harm­ful conditions. Er setze eine Unvorhersehbarkeit bei einem meist plötz­lich ein­tretenden Ereignis voraus.

Die Versicherungsnehmerin meinte, die Police stelle auf die Perspektive des Kun­den ab, der sicherlich nicht einen unsauberen Hügel als vorhersehbar er­war­ten muss­te. Die Entscheidung des Bundesberufungsgerichts des fünften Be­zirks der USA in New Orleans erklärt, wieso eine Schlechtleistung keinem ver­si­cher­ten Er­eignis gleichkommt. Allein die Absichtlichkeit der Zusammen­stel­lung des Hü­gels verbiete schon die Einordnung als Unfall.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.