US-Gaststätte fotografiert, im UK nachgebaut
CK • Washington. Eine Pizzaladenkette begeisterte die Beklagten im Revisionsentscheid Imapizza LLC v. At Pizza Ltd. vom 17. Juli 2020 so sehr, dass sie die Gaststätten wiederholt besuchten und fotografierten, um sie dann daheim in Schottland nachzubauen. Zudem wählten sie einen verwechselbaren Namen: @pizza statt &pizza. Die Kette wollte nach Großbritannien expandieren und verklagte die Nachahmer wegen Urheberrechts, Markenrechts, Hausfriedensbruchs und englischen Passing Off-Rechts.
Hausfriedensbruch ist leicht zu verneinen: Der eingeladene Kunde darf draußen und drinnen fotografieren, wenn es nicht im Restaurant verboten ist. Den englischen Anspruch wiesen die Gerichte wegen mangelnder Sachzuständigkeit ab. Selbst die Markenverletzung ist relativ einfach zu beurteilen: Markenrecht ist territorial, und die Auswirkungen auf die USA sind in diesem Fall interessant argumentiert, doch unzureichend vorgetragen.
Urheberrechtlich stellen die Gerichte zunächst klar, dass das Kopieren von Webseitentexten und -fotos nicht in den USA stattfindet, wo der Server steht, sondern in Schottland, wo die Daten landen und dann zu erkennbaren Seiten und Fotos zusammengefügt werden. Auch der Copyright Act wirkt territorial, erklärt das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks in Washington, DC mit lesenswerter Abgrenzung von Spanski v. Telewizja Polska.
Der Fall betraf Verletzungen im Ausland, die zur verbotenen Ausstrahlung von TV-Sendungen in den USA führten, siehe Serien-Streaming ins TV-Lizenznehmergebiet: Haftung. Dem ist der Download-Vorgang mit einem Datenstrom nicht vergleichbar. Auch die in den USA aufgenommenen Fotos stellen keine architektonische Urheberrechtsverletzung dar, da das Urheberrecht kein Monopol des Rechteinhabers von Außenaufnahmen vorsieht.


Der Fall betraf Verletzungen im Ausland, die zur verbotenen Ausstrahlung von TV-Sendungen in den USA führten, siehe Serien-Streaming ins TV-Lizenznehmergebiet: Haftung. Dem ist der Download-Vorgang mit einem Datenstrom nicht vergleichbar. Auch die in den USA aufgenommenen Fotos stellen keine architektonische Urheberrechtsverletzung dar, da das Urheberrecht kein Monopol des Rechteinhabers von Außenaufnahmen vorsieht.