Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA in Chicago entschied im Fall Ryze Claims Solutions LLC v. Jane Magnus-Stinson am 3. August 2020, dass Gerichtsstandsklauseln vom Gericht zu respektieren seien. Ausnahmen gäbe es nur in außergewöhnlichen Konstellationen: We must give forum-selection clauses "'controlling weight in all but the most exceptionalcases.'" Atl. Marine, 571 U.S. at 63.
Das Untergericht hatte bundesrechtliche Ansprüche und einen Sammelklageantrag abgewiesen und wollte die restlichen Ansprüche nach kalifornischem Recht zurückverweisen. Die Überlastung der Gerichte in Indiana spiele auch eine Rolle. Die Revision entschied hingegen anhand der strengen, vom Supreme Court in Washington, DC, vorgegebenen Prüfmerkmale, dass diese Faktoren nichts Außergewöhnliches darstellen, was eine Rückverweisung rechtfertigte.