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Montag, den 03. Aug. 2020

Gerichtsstandsklausel im Arbeitsvertrag  

.   Ein Arbeitsvertrag sieht Prozesse in Indiana vor, doch die Arbeitnehmerin verklagte ihren Arbeitgeber in Kalifornien. Auf dessen Antrag verwies das Gericht den Fall nach Indiana. Das dortige Gericht fand, dass es überlastet und das kalifornische Gericht vertrauter mit kalifornischem Ar­beits­recht sei. Die Revision prüft die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der arbeits­ver­trag­lichen Gerichtsstandsklausel.

Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA in Chicago entschied im Fall Ryze Claims Solutions LLC v. Jane Magnus-Stinson am 3. August 2020, dass Gerichtsstandsklauseln vom Gericht zu respektieren seien. Ausnahmen gä­be es nur in außergewöhnlichen Konstellationen: We must give forum-selection clauses "'controlling weight in all but the most exceptionalcases.'" Atl. Ma­ri­ne, 571 U.S. at 63.

Das Untergericht hatte bundesrechtliche Ansprüche und einen Sammelklage­an­trag abgewiesen und wollte die restlichen Ansprüche nach kaliforni­schem Recht zurückverweisen. Die Überlastung der Gerichte in Indiana spiele auch eine Rol­le. Die Re­vision entschied hingegen anhand der strengen, vom Supreme Court in Wa­sh­ington, DC, vorgegebenen Prüfmerkmale, dass diese Faktoren nichts Außer­ge­wöhnliches darstellen, was eine Rückverweisung rechtfertigte.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.