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Freitag, den 23. Okt. 2020

Verbotene Anrufaufzeichnung: Privacy  

.   Der Revisionsentscheid Gruber v. Yelp Inc. besagt, dass die Aufzeichnung eines Telefonats auch allein auf der anrufenden Seite ge­gen das Aufzeichnungsverbot verstößt, und wischt damit vorläufig eine Grau­zo­ne des Kommunikationsrechts weg. Die Entscheidung vom 7. Oktober 2020 ver­öf­fentlichte das Erste Berufungsgericht Kaliforniens in San Francisco am 23. Ok­tober 2020 als bindend, nachdem es eine Folgerüge über eine behauptete Ver­fas­sungs­rüge in einer neuen Fußnote erörterte und als pro­zes­sual fehlerhaft zu­rückwies.

Die Entscheidungsbegründung erklärt die kalifornischen gesetzlichen Schran­ken für Telefonatsaufzeichnungen unter rechtlichen wie technischen As­pek­ten, dabei insbesondere auch die Frage der Erstreckung des gesetzlichen Ver­bots auf VoIP-Anrufe. Diese spielten bei der Verkündung des California In­va­si­on of Pri­vacy Act noch keine Rolle. Ob nur ein Teilnehmer oder beide auf­ge­zeich­net wer­den, ist nun nicht mehr entscheidend. Für Unternehmen, die Wer­be- und Kun­den­dienstanrufe zur Beobachtung und Verbesserung des Per­so­nal­ver­hal­tens ein­seitig aufnehmen, stellt die Entscheidung eine unerwartete Einschrän­kung dar.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.