Verbotene Anrufaufzeichnung: Privacy
CK • Washington. Der Revisionsentscheid Gruber v. Yelp Inc. besagt, dass die Aufzeichnung eines Telefonats auch allein auf der anrufenden Seite gegen das Aufzeichnungsverbot verstößt, und wischt damit vorläufig eine Grauzone des Kommunikationsrechts weg. Die Entscheidung vom 7. Oktober 2020 veröffentlichte das Erste Berufungsgericht Kaliforniens in San Francisco am 23. Oktober 2020 als bindend, nachdem es eine Folgerüge über eine behauptete Verfassungsrüge in einer neuen Fußnote erörterte und als prozessual fehlerhaft zurückwies.
Die Entscheidungsbegründung erklärt die kalifornischen gesetzlichen Schranken für Telefonatsaufzeichnungen unter rechtlichen wie technischen Aspekten, dabei insbesondere auch die Frage der Erstreckung des gesetzlichen Verbots auf VoIP-Anrufe. Diese spielten bei der Verkündung des California Invasion of Privacy Act noch keine Rolle. Ob nur ein Teilnehmer oder beide aufgezeichnet werden, ist nun nicht mehr entscheidend. Für Unternehmen, die Werbe- und Kundendienstanrufe zur Beobachtung und Verbesserung des Personalverhaltens einseitig aufnehmen, stellt die Entscheidung eine unerwartete Einschränkung dar.
Die Entscheidungsbegründung erklärt die kalifornischen gesetzlichen Schranken für Telefonatsaufzeichnungen unter rechtlichen wie technischen Aspekten, dabei insbesondere auch die Frage der Erstreckung des gesetzlichen Verbots auf VoIP-Anrufe. Diese spielten bei der Verkündung des California Invasion of Privacy Act noch keine Rolle. Ob nur ein Teilnehmer oder beide aufgezeichnet werden, ist nun nicht mehr entscheidend. Für Unternehmen, die Werbe- und Kundendienstanrufe zur Beobachtung und Verbesserung des Personalverhaltens einseitig aufnehmen, stellt die Entscheidung eine unerwartete Einschränkung dar.