• • trump-Pflicht zur Unterstützung Bidens • • EBuch-Hinterlegungs-Verordnung in kraft • • Klage als Schikane: Kläger zahlen $271.926 • • Auslandsurteil in USA vollstreckbar • • Die Wesentlichkeit des Plagiats • • Ausnahme: Klage auf Vertragsleistung • • trump gelingt Coup de Cour • • Verbotene Anrufaufzeichnung: Privacy • • Neueste Urteile USA

Montag, den 16. Nov. 2020

Verletzt der Journalist Grundrechte?  

.   Ein Journalist berichtete, dass der Kläger im Revisions­ent­scheid vom 16. November 2020 eine Frau geschlagen habe. Der Kläger ver­klag­te den Journalisten nicht wie üblich, aber meist erfolglos, wegen einer Ver­leum­dung, son­dern wegen der Verletzung seiner Grundrechte. Der Fehler laute, dass keine Frau, sondern ein Mann geschlagen wurde. In seinem Ge­fäng­nis führe die Falsch­dar­stel­lung zu einer besonderen emotionalen Be­las­tung.

Bei einer Verleumdung würde das Gericht ermitteln, ob wahr berichtet wurde, der Journalist die erforderliche Sorgfalt aufgewandt hatte, der Kläger eine Per­son mit besonderer Öffentlichkeitsstellung ist, um dann etwaige Einreden wie das fair reporting Privilege zu prüfen.

Bei der ungewöhnlichen Behauptung der Verletzung von Grundrechten, die den Bür­ger gegen staatliche Maßnahmen schützen, prüft es hingegen, ob das Han­deln des Journalisten dem Staat zuzurechnen ist. Eine solche Konstellation, de­ren Grundlagen das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA in Denver lehrreich erklärt, liegt hier nicht vor, sodass die Klage unschlüssig ist.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.