Bei einer Verleumdung würde das Gericht ermitteln, ob wahr berichtet wurde, der Journalist die erforderliche Sorgfalt aufgewandt hatte, der Kläger eine Person mit besonderer Öffentlichkeitsstellung ist, um dann etwaige Einreden wie das fair reporting Privilege zu prüfen.
Bei der ungewöhnlichen Behauptung der Verletzung von Grundrechten, die den Bürger gegen staatliche Maßnahmen schützen, prüft es hingegen, ob das Handeln des Journalisten dem Staat zuzurechnen ist. Eine solche Konstellation, deren Grundlagen das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA in Denver lehrreich erklärt, liegt hier nicht vor, sodass die Klage unschlüssig ist.