Verletzt der Journalist Grundrechte?
CK • Washington. Ein Journalist berichtete, dass der Kläger im Revisionsentscheid Bledsoe v. Schlachtenhaufen vom 16. November 2020 eine Frau geschlagen habe. Der Kläger verklagte den Journalisten nicht wie üblich, aber meist erfolglos, wegen einer Verleumdung, sondern wegen der Verletzung seiner Grundrechte. Der Fehler laute, dass keine Frau, sondern ein Mann geschlagen wurde. In seinem Gefängnis führe die Falschdarstellung zu einer besonderen emotionalen Belastung.
Bei einer Verleumdung würde das Gericht ermitteln, ob wahr berichtet wurde, der Journalist die erforderliche Sorgfalt aufgewandt hatte, der Kläger eine Person mit besonderer Öffentlichkeitsstellung ist, um dann etwaige Einreden wie das fair reporting Privilege zu prüfen.
Bei der ungewöhnlichen Behauptung der Verletzung von Grundrechten, die den Bürger gegen staatliche Maßnahmen schützen, prüft es hingegen, ob das Handeln des Journalisten dem Staat zuzurechnen ist. Eine solche Konstellation, deren Grundlagen das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA in Denver lehrreich erklärt, liegt hier nicht vor, sodass die Klage unschlüssig ist.
Bei einer Verleumdung würde das Gericht ermitteln, ob wahr berichtet wurde, der Journalist die erforderliche Sorgfalt aufgewandt hatte, der Kläger eine Person mit besonderer Öffentlichkeitsstellung ist, um dann etwaige Einreden wie das fair reporting Privilege zu prüfen.
Bei der ungewöhnlichen Behauptung der Verletzung von Grundrechten, die den Bürger gegen staatliche Maßnahmen schützen, prüft es hingegen, ob das Handeln des Journalisten dem Staat zuzurechnen ist. Eine solche Konstellation, deren Grundlagen das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA in Denver lehrreich erklärt, liegt hier nicht vor, sodass die Klage unschlüssig ist.