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Donnerstag, den 03. Dez. 2020

Anerkennung von Urteilen in den USA  

.   In allen Staaten der USA werden auf Geld lautende Urteile aus anderen US-Staaten anerkannt und vollstreckt. Bei ausländischen Urteilen wenden die meisten Staaten die Money Judgment-Gesetze an. Manchmal ist die Anerkennung verblüffend einfach, aber oft auch kompliziert. Jeder Staat hat seine eigenen Regeln. Kompliziert wurde es im Revisionsentscheid Servipronto De El Salvador SA v. McDonald's Corp.

Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City ent­schied dort am 2. Dezember 2020, dass ein im Ausland erwirktes und dort durch die Instanzen weitergeprüftes Urteil in den USA anerkannt werden kann.

Jedoch darf der Antragssteller nicht vom US-Gericht eine Abänderung des Ur­teils verlangen, die über den Tenor des ausländlichen Urteils hinausschießt. Der Antragsteller begehrte eine Verzinsung, die ihm bereits im Ausland verwehrt wur­de. Mit demselben Ergebnis muss er sich in den USA begnügen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.