×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Sonntag, den 06. Dez. 2020

Bürgschaft, Schiedsurteil, Präklusion in USA

 
.   Ein schweizer Unternehmen gab seiner US-Tochter eine Bürg­schaft, Guaranty, für eine gewerbliche Miete. Der Vermieter verklagte die Toch­ter und verlor, weil er vertragliche Bedingungen nicht erfüllt hatte. Die Par­tei­en schlossen einen Vergleich mit einer Schiedsklausel. Die Tochter erwarb nach weiteren Bemühungen des Vermieters ein Schiedsurteil mit der Feststel­lung, dass die Bedingungen weiterhin unerfüllt blieben. Der Vermieter verklagte nun die Bürgin.

Im Revisionsentscheid Ninety-Five Madison Co., L.P. v. Vitra International AG erklärte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City am 4. Dezember 2020, warum die Bürgin nicht haftet: Das Schiedsver­fah­ren war wirksam als abschließend und bindend, final and binding, vereinbart. Wie bei einem Gerichtsurteil folgt die Präklusionswirkung für weitere Ver­fah­ren. Das bedeutet, dass derselbe Anspruch nicht erneut verfolgt werden darf. Die Bürgschaft ist ihrerseits an die vertraglichen Pflichten geknüpft, und diese wurden abschließend und bindend im Schiedsprozess geklärt.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER