Bürgschaft, Schiedsurteil, Präklusion in USA
CK • Washington. Ein schweizer Unternehmen gab seiner US-Tochter eine Bürgschaft, Guaranty, für eine gewerbliche Miete. Der Vermieter verklagte die Tochter und verlor, weil er vertragliche Bedingungen nicht erfüllt hatte. Die Parteien schlossen einen Vergleich mit einer Schiedsklausel. Die Tochter erwarb nach weiteren Bemühungen des Vermieters ein Schiedsurteil mit der Feststellung, dass die Bedingungen weiterhin unerfüllt blieben. Der Vermieter verklagte nun die Bürgin.
Im Revisionsentscheid Ninety-Five Madison Co., L.P. v. Vitra International AG erklärte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City am 4. Dezember 2020, warum die Bürgin nicht haftet: Das Schiedsverfahren war wirksam als abschließend und bindend, final and binding, vereinbart. Wie bei einem Gerichtsurteil folgt die Präklusionswirkung für weitere Verfahren. Das bedeutet, dass derselbe Anspruch nicht erneut verfolgt werden darf. Die Bürgschaft ist ihrerseits an die vertraglichen Pflichten geknüpft, und diese wurden abschließend und bindend im Schiedsprozess geklärt.
Im Revisionsentscheid Ninety-Five Madison Co., L.P. v. Vitra International AG erklärte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City am 4. Dezember 2020, warum die Bürgin nicht haftet: Das Schiedsverfahren war wirksam als abschließend und bindend, final and binding, vereinbart. Wie bei einem Gerichtsurteil folgt die Präklusionswirkung für weitere Verfahren. Das bedeutet, dass derselbe Anspruch nicht erneut verfolgt werden darf. Die Bürgschaft ist ihrerseits an die vertraglichen Pflichten geknüpft, und diese wurden abschließend und bindend im Schiedsprozess geklärt.