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Sonntag, den 03. Jan. 2021

Urheberrechtsreform: Chance oder Pleite

 

Copyright Symbol
.   Das von trump mit einem Veto belegte Monstergesetz mit knapp 6000 Seiten Gesetzestext im Consolidated Appropriations Act of 2021 ist letzlich in Kraft getreten. Im Urheberrecht enthält es eine teils kritisch beurteilte, teils gepriesene Änderung, die wie auch die Änderungen im Markenrecht - siehe Neugeregeltes Markenrecht im TM Act of 2020, Trademark Modernization Act of 2020 bringt Erschwernisse - gravierende Neuerungen bringen.

Das Copyright Office in Washington wird im neuen Copyright Alternative in Small-Claims Enforcement Act of 2020 gesetzlich verpflichtet, drei erfahrene Juristen einzustellen, die ein Small Claims Board bilden. Dieses Forum soll ein Schiedsverfahren für geringwertige Ansprüche bis $30.000 bieten, bei dem die Parteien jeweils die eigenen Kosten tragen. Fotografen, die oft Ansprüche von geringem Wert vor Gericht nur zu enormen Kosten verfolgen können, begrüßen diese Alternative zum Gerichtsprozess, der sich bei Ansprüchen unter $100.000 bis $200.000 kaum lohnt.

Im Schiedsverfahren sind Ansprüche auch bei fehlender, sonst zwingender Copyright-Anmeldung zulässig, doch sind sie auf $15.000 begrenzt. Kritiker bezweifeln die Rechtsstaatlichkeit des neuen Schiedsamts, vor das behauptete Urherrechtsverletzer wegen minimaler Verletzungen gezerrt werden können und vor dem sie einen erheblichen Verteidigungsaufwand befürchten. Der Begriff Small Claim passe auch nicht zu einem Schadensersatz von $30.000, wenn der Durchschnittsamerikaner nicht einmal $400 auf dem Konto habe.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.