Weißes Hauses bei Buchfreigabe bösgläubig
CK • Washington. Jede Partei darf im amerikanischen Prozess von der Gegenpartei alle notwendigen Beweise im Discovery-Ausforschungsbeweisverfahrensabschnitt fordern. Das gilt auch im Prozess des Weißen Hauses gegen einen Mitarbeiter, der als Geheimnisträger nach seinem Abtritt gegen den Willen des Präsidenten ein Buch veröffentlicht. Der Streit betrifft die vom Autor verlangte Freigabe sowie die Einziehung der Einkünfte.
Am 14. Januar 2021 entschied das Bundesgericht der Hauptstadt in United States v. Bolton die Frage, ob vor dem Antrag auf Urteil nach der Schlüssigkeitsprüfung gegen den Verfasser dieser zunächst die Gegenseite in der Discovery vernehmen dürfe. Relevant sei, dass der alte Arbeitgeber bei der Verweigerung der Freigabe böswillig gehandelt habe. Diese Einrede der unclean Hands sei urteilsentscheidend.
Das Gericht lehnte den Urteilserlass ab und verkündete seine Analyse: Der Autor habe recht. Die Einrede sei kritisch. Dagegen seien das Interesse des Weißen Hauses an der Geheimhaltung nachrichtendienstlicher Informationen abzuwägen. Deshalb gibt es dem Autor das Recht, schrittweise und nur in Abstimmung mit dem Gericht die zuständigen Geheimdienstler und Freigabeprüfer zu vernehmen.
Am 14. Januar 2021 entschied das Bundesgericht der Hauptstadt in United States v. Bolton die Frage, ob vor dem Antrag auf Urteil nach der Schlüssigkeitsprüfung gegen den Verfasser dieser zunächst die Gegenseite in der Discovery vernehmen dürfe. Relevant sei, dass der alte Arbeitgeber bei der Verweigerung der Freigabe böswillig gehandelt habe. Diese Einrede der unclean Hands sei urteilsentscheidend.
Das Gericht lehnte den Urteilserlass ab und verkündete seine Analyse: Der Autor habe recht. Die Einrede sei kritisch. Dagegen seien das Interesse des Weißen Hauses an der Geheimhaltung nachrichtendienstlicher Informationen abzuwägen. Deshalb gibt es dem Autor das Recht, schrittweise und nur in Abstimmung mit dem Gericht die zuständigen Geheimdienstler und Freigabeprüfer zu vernehmen.