Zwangsmaßnahme wirkungslos gegen Ausländer
CK • Washington. Sanktionen aus den USA wirken oft abschreckend, und sie entfalten durch Kontensperrungen unerwartete Folgen. Das gilt insbesondere bei den Finanzkontrollen des Office of Foreign Asset Controls und die Ausfuhrkontrollen mehrerer Ministerien. Der Fall Receiver For Rex Venture Group v. Banca Comerciala Victoriabank betrifft hingegen die zivilrechtliche Sanktionsdrohung eines Insolvenzverwalters, der nach einem Pyramidengeschäft im Ausland angelandete Betrugserlöse gegen Banken in aller Welt durchsetzen wollte.
Vor Gericht verlor er gegen eine Bank in Moldavien, die noch nach dem Erlass einer globalen Kontensperre hohe Beträge nach Russland transferiert hatte. Das Gericht verweigerte den Erlass einer Sanktion wegen Missachtung der Sperrverfügung, weil er keine Unterwerfung der Beklagten unter die Gerichtsbarkeit im Sinne einer örtlichen Zuständigkeit nachweisen konnte.
Der Receiver hatte die Verfügung der Bank zugesandt, diese aber nicht nach deren Ortsrecht anerkennbar und vollstreckbar gemacht. Damit war die Bank ihr auch bei einer wissentlichen Verletzung nicht unterworfen. Auch der Weg über die Bankbeziehungen der Beklagten mit einer Korrespondenzbank in New York City reicht nicht, erklärte auch das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA in Richmond am 29. Januar 2021 nach Prüfung des anwendbaren Long Arm Statute, mit dem die Gerichtsbarkeit über forumsfremde Beklagte herbeigeführt werden kann.
Vor Gericht verlor er gegen eine Bank in Moldavien, die noch nach dem Erlass einer globalen Kontensperre hohe Beträge nach Russland transferiert hatte. Das Gericht verweigerte den Erlass einer Sanktion wegen Missachtung der Sperrverfügung, weil er keine Unterwerfung der Beklagten unter die Gerichtsbarkeit im Sinne einer örtlichen Zuständigkeit nachweisen konnte.
Der Receiver hatte die Verfügung der Bank zugesandt, diese aber nicht nach deren Ortsrecht anerkennbar und vollstreckbar gemacht. Damit war die Bank ihr auch bei einer wissentlichen Verletzung nicht unterworfen. Auch der Weg über die Bankbeziehungen der Beklagten mit einer Korrespondenzbank in New York City reicht nicht, erklärte auch das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA in Richmond am 29. Januar 2021 nach Prüfung des anwendbaren Long Arm Statute, mit dem die Gerichtsbarkeit über forumsfremde Beklagte herbeigeführt werden kann.