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Mittwoch, den 03. Febr. 2021

Teilverneinung der Welfenschatz-Zuständigkeit

 
.   Ausländische Staaten unterliegen der amerikanischen Gerichtsbarkeit nur, wenn Ausnahmen von ihrer Immunität greifen. Eine Ausnahme ist die Enteignung von Amerikanern im Ausland. Der Supreme Court-Entscheid in Federal Republic of Germany v. Philipp vom 3. Februar 2021 behandelt das Argument der in der Nazizeit übervorteilten Kläger, dass diese Ausnahme auch greift, wenn Menschenrechte durch den Zwangsverkauf von Kunst zu einem Drittel seines Wertes verletzt werden.

Der Oberste Bundesgerichtshof der USA untersuchte das anwendbare Zuständigkeitsgesetz, den Foreign Sovereign Immunities Act, und die Grundsätze des Völkerrechts. Nach seiner Auffassung sind Menschenrechtsfragen getrennt von der Enteignungsregelung zu beurteilen. Die Enteignung muss Ausländer betreffen und beurteilt sich nach dem inländischen Enteignungsrecht.

Zusammen mit der Sache Republic of Hungary v. Simon verwies er den Welfenschatzfall daher zurück an das Ausgangsgericht, das nun Staats­an­ge­hö­rig­keits- und andere Fragen klären muss, um über seine sachliche Zuständigkeit zu entscheiden.
[Die Kanzlei des Verfassers berät Staaten und ist an einem der Fälle beteiligt.]







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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