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Freitag, den 05. Febr. 2021

Auslandsmarke im Inland ausgebeutet

 
Markensymbol R im Kreis
.   Der Revisionsentscheid Belmora LLC v. Bayer Consumer Care AG vom 2. Februar 2021 erklärt die rechtswidrige Ausbeutung einer Auslandsmarke durch einen Wettbewerber im Inland. Die Beklagte vertrieb mit der von der Klägerin im Ausland eingetragenen, berühmten Marke gekennzeichnete Produkte desselben Inhalts in den USA an mit der ausländischen Ware vertraute Verbraucher.

Sowohl das Markenamt als auch das Bundesberufungsgericht des Vierten Bezirks der USA in Richmond beurteilten die Nachahmung als unzulässige Ausbeutung, sodass die Marke der Beklagten in den USA zu löschen sei. Die Ausbeutung beruht neben der Wortmarke auch auf der Nachahmung der Verpackung und Anpeilung derselben Verbraucherkreise.

Das Untergericht wird jedoch angewiesen, die Verwirkung der Klägeransprüche und ihre analoge Verjährung zu prüfen. Das Obergericht bestimmte, dass bei Ansprüchen nach dem Bundesmarkengesetz, Lanham Act, im Einzelfall die Verwirkung nach dem Laches-Prinzip greifen kann.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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