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Samstag, den 06. Febr. 2021

EBook-Normenrechte wirksam unterlizenziert

 
Copyright Symbol
.   Ein eBook-Normensetzerverband erarbeitete mit seinen Mitgliedern die EPUB-Norm mit einer Ansammlung von Lizenzrechten an deren geistigen Eigentumsbeiträgen und unterlizenzierte das Ergebnis an das World Wide Web Consortium zur Weiterentwicklung. Als er mit einem zweiten Vertrag die Rechteübertragung und die eigene Auflösung versprach, wurde er von einem Mitglied wegen der Verletzung seines Urheberrechts verklagt.

Der Revisionsentscheid in OverDrive Inc. v. Open E-Book Forum vom 5. Februar 2021 bestätigt den Normensetzer in der Rechtmäßigkeit des Vorgehens. Das Bundesberufungsgericht des Sechsten Bezirks der USA in Cincinatti erklärte, dass die von Mitgliedern erteilten Rechteeinräumungen alle Rechte an den Normenkomponenten und auch eine Unterlizenzierung an Dritte wie das WWWC zur ausdrücklich gestatteten Weiterentwicklung erfassten.

Soweit das Mitglied die Gefahr der zukünftigen Verletzung seiner Rechte durch einen beabsichtigten Asset-Transfer an das WWWC beseitigen möchte, indem das Gericht eine Verbotsverfügung erlässt, stellen die Gerichte die Unreifheit des Vorgangs fest: Das Fehlen eines messbaren Schadens bei einer nicht definitiven Vertragserfüllung steht der Ausübung der Gerichtsbarkeit entgegen. Ohne Standing nach Art. III der Bundesverfassung darf das Gericht nicht über ungelegte Eier entscheiden.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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