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Donnerstag, den 25. Febr. 2021

An der Grenze zur Amazon-Haftungsfreiheit

 

.   Ein australischer Online-Vertrieb arbeitet fast wie Amazon, aber erreicht doch nicht die Haftungsfreiheit, die amerikanische Gerichte Amazon und vergleichbaren Vertriebsorganisationen zusprechen. Der Revisionsentscheid Ohio State University v. Redbubble Inc. vom Bundesberufungsgericht des Sechsten Bezirks der USA in Cincinatti vom 25. Februar 2021 betrifft das Markenrecht. Die Amazon-Haftungsfreiheit gilt für Waren von Drittanbietern, die über den Dienst online verkauft werden.

Der Unterschied liegt in diesem Fall darin, dass der beklagte Online-Vertrieb nicht nur Waren Dritter anzeigte, abrechnete, verpackte und versandte, sondern auch aktiv Produkte im eigenen Namen herstellen lässt und Anweisungen an Hersteller erstellt, wie für den Online-Vertrieb geeignete Waren aussehen sollten und welche Grafiken sie verwenden können. Das geht weiter als die Amazon-Praxis, und die Haftungsbefreiung gilt daher nicht.

Das Ergebnis erinnert ein wenig an Konzerndirektiven an amerikanische Tochtergesellschaften deutscher Muttergesellschaften, die die Mutter der materiellen und prozessualen Durchgriffshaftung aussetzen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.