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Montag, den 08. März 2021

Urteil von 1703 schützt Redefreiheit

 
.   Nachdem zwei Studenten das Recht auf Redefreiheit von ihrer Universität abgeschnitten wurde, als ihnen Uni-Sicherheitspersonal missionarische Reden verboten, verklagten sie die Uni auf eine Verbotsverfügung sowie symbolischen Schadensersatz. Die Uni hob die Einschränkung ihres Grundrechts auf und beantragte die Abweisung wegen Erledigung des Hauptanspruchs.

Ihr Schadensersatzanspruch sei so minimal, dass die Studenten die Aktivlegitimation verloren hätten. Der Supreme Court der USA in Washington, DC, zog einen Präzedenzfall aus England von 1703 heran und entschied am 8. März 2021 in Uzuegbunam v. Preczewski gegen die Uni.

Zwei Merkmale seien ausschlaggebend: Selbst wenn die Gefahr einer Wiederholung der Verletzung gebannt sei, verlange Art. III der Bundesverfassung einen durch Entschädigung ausgleichbaren Schaden. Der symbolische Schadensersatzanspruch auf nominal Damages bedeute einen Wert, der über seinen Geldwert hinausgehe. Bei einer behaupteten vollständig erfolgten Verletzung reiche er für die Bejahung der Aktivlegitimation aus.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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