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Dienstag, den 06. April 2021

Unerwünschter Anruf von Facebook

 

.   Wie einige andere Dienste erschleicht sich Facebook Nutzerinformationen, darunter Telefonnummern mit dem Versprechen, bei einem Kontenmissbrauch könne der Dienst den Nutzer warnen. Der Kläger im Entscheid Facebook v. Duguid verklagte Facebook wegen solcher Anrufe, die er als Nichtkunde nicht erwünscht, nach dem Telephone Consumer Protection Act of 1991.

Der Supreme Court of the United States in Washington, DC, stellte auf das Automatisierungserfordernis bei der Rufnummernwahl des Gesetzes ab und urteilte am 1. April 2021 gegen den Kläger. 47 USC §227(a)(1) erfordert einen Nummerngenerator, random or sequential number generator.

Die von Facebook angelegte Nummerndatenbank enthalte Kundendaten und entspreche nicht einem automatisierten System, das unbekannte Nummern anwähle. Das Gericht berücksichtigte haftungsentastend, dass die Kundennummer früher bereits an ein Facebook-Mitglied hätte vergeben sein können.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.