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Donnerstag, den 15. April 2021

Nachweis ausreichenden Markenwarenverkaufs

 
Markensymbol R im Kreis
.   Kaum 60 Flaschen seiner Mischung von Ketchup und Mayonaise verkaufte ein Markeninhaber in mehr als sechs Jahren, aber damit begründete er die Verwendung seiner Marke im Verkehr. Als er gegen einen Nachahmer wegen der Verwechslungsgefahr klagte, unterlag er gegen den späteren Anbieter, und das Gericht hielt den Umsatz für de minimis, sodass es die Marke löschte.

Das Bundesberufungsgericht des Fünften Bezirks der USA in New Orleans entdeckte auch keine Verwechslungsgefahr. Doch im Fall Perry v. H. J. Heinz Brands entschied es am 12. April 2012, dass das Gericht mit der Löschung zu weit gegangen war. Ob die 60 Flaschen ausreichen oder nicht, muss das Untergericht erneut prüfen.

Die Revision fand, dass die erste Instanz nicht gebührend die Versuche des Klägers, Herstellung und Vertrieb auszudehnen, würdigte und vorschnell annahm, er hätte nur eine Markenfalle aufgestellt, um erwartete Nachahmer auf Schadensersatz verklagen zu können. Zur Erhaltung einer Marke ist die Verwendung im Verkehr notwendig, und die Entscheidung hilft bei der Einschätzung, ob geringe Umsätze ausreichen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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