Kein Handelsregistereintrag: Direktor verklagt
Ersparte Aufwendungen aus Nichtlieferung im Versäumnisurteil erklärt
CK • Washington. Wenn ein im Handelsregister eingetragenes Unternehmen nicht jährlich eine Gebühr entrichtet und den Jahresbericht einreicht, wird die Firma gelöscht. Was mit einem Schadensersatzanspruch gegen die gelöschte Firma geschieht, erklärt das Versäumnisurteil im Fall BASF Corporation v. Savage vom 8. April 2021.Die Klägerin ging gegen einen Direktor wegen einer Vertragsverletzung der Gesellschaft vor, und das Bundesgericht des Bezirks für Maryland gab ihr recht. Es erklärt die Rechtsgrundsätze und betont, dass einerseits die Direktoren in die vertraglichen Schuhe der Gesellschaft nach ihrer Löschung steigen, diese andererseits jedoch nicht persönlich für die Schuld haften.
Die Entscheidungsbegründung erklärt auch, dass ein Vertragsverletzunganspruch aus vereitelter Warenabnahme keinen Schadensersatz in Höhe des vereinbarten Umsatzes auslöst, sondern die ersparten Aufwendungen aus Nichtbelieferung zu berücksichtigen sind. Wenn der Prozess normal verlaufen wäre, wäre dies wahrscheinlich schon im Rahmen des Discovery-Ausforschungsbeweisverfahrens geklärt und mit veränderten Anträgen erledigt worden. Im Versäumnisverfahren kann das Gericht hingegen alles oder nichts gewähren.