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Freitag, den 16. April 2021

Kein Handelsregistereintrag: Direktor verklagt

 
Ersparte Aufwendungen aus Nichtlieferung im Versäumnisurteil erklärt
.   Wenn ein im Handelsregister eingetragenes Unternehmen nicht jährlich eine Gebühr entrichtet und den Jahresbericht einreicht, wird die Firma gelöscht. Was mit einem Schadensersatzanspruch gegen die gelöschte Firma geschieht, erklärt das Versäumnisurteil im Fall BASF Corporation v. Savage vom 8. April 2021.

Die Klägerin ging gegen einen Direktor wegen einer Vertragsverletzung der Gesellschaft vor, und das Bundesgericht des Bezirks für Maryland gab ihr recht. Es erklärt die Rechtsgrundsätze und betont, dass einerseits die Direktoren in die vertraglichen Schuhe der Gesellschaft nach ihrer Löschung steigen, diese andererseits jedoch nicht persönlich für die Schuld haften.

Die Entscheidungsbegründung erklärt auch, dass ein Vertragsverletzunganspruch aus vereitelter Warenabnahme keinen Schadensersatz in Höhe des vereinbarten Umsatzes auslöst, sondern die ersparten Aufwendungen aus Nichtbelieferung zu berücksichtigen sind. Wenn der Prozess normal verlaufen wäre, wäre dies wahrscheinlich schon im Rahmen des Discovery-Ausforschungsbeweisverfahrens geklärt und mit veränderten Anträgen erledigt worden. Im Versäumnisverfahren kann das Gericht hingegen alles oder nichts gewähren.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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