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Mittwoch, den 28. April 2021

Werbung für Überflüssiges illegal?

 

.   Aufgrund mehrerer verbraucherschutzrechtlicher Anspruchsgrundlagen ging der Kläger mit einer Sammelklage gegen einen Vermögensermittler vor. Er hatte zwei Werbebriefe erhalten und unterzeichnet zurückgesandt, als der Ermittler ihm mitteilte, wo und wie und wieviel er an Ansprüchen gegen den Staat wegen vergessenen oder verlorenen Vermögens besitzt, und anbot, diese gegen den Staat für eine Gebühr von 15% ihres Werts einzufordern.

Der Ermittler war erfolgreich; der Staat zahlte, doch der Kunde beglich nur die erste Rechnung. Nach Erhalt der zweiten Rechnung klagte er mit der Behauptung, der Ermittler hätte ihn nicht darauf hingewiesen, dass er seine Forderung auch selbst geltend machen konnte. Die Werbung enthielt schließlich jedes notwendige Detail. Diese unterschlagene Auskunft verletze Verbraucherschutzgesetze.

Im Revisionsentscheid Dominick Desimone v. U.S. Claims Inc. urteilte das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA in Philadelphia am 28. April 2021. Die Werbeschreiben stellten Angebote in völliger Übereinstimmung mit den solche Ermittler regelnden Gesetze dar, erkannte es. Der Gesetzgeber rechnete damit, dass der Angesprochene anhand der konkreten Auskülfte selbst die Forderung beim Staat durchsetzen oder sich des Anbieters oder eines anderen Ermittlers bedienen würde. Dass der Gesetzgeber diese Alternativen nicht der verpflichtenden Werbung vorschrieb, stelle keine Irreführung von Verbrauchern durch den Dienstleister dar.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.