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Montag, den 03. Mai 2021

Server in USA: Ausländerzuständigkeit?

 
.   Im Revisionsentscheid Hungerstation LLC v. Fast Choice LLCsollen die beklagten Ausländer Daten vom amerikanischen Klägerserver genommen und auf einen anderen, zufällig in den USA stehenden Server gelegt haben. Die Handlungen fanden im Ausland statt.

Die prozessuale Frage lautet, ob die im Ausland ansässigen Beklagten der amerikanischen Gerichtsbarkeit unterfallen. Das Bundesberufungsgericht des Neunten Bezirks der USA in San Francisco verneinte sie am 29. April 2021. Erstens belege kein Präzedenzfall, dass ausländische Handlungen auf US-Servern zur Zuständigkeit in den USA führten.

Zweitens fehle es an der Zuständigkeit auch, wenn die US-Aktivitäten allein auf die Speicherung von Daten beschränkt seien. Selbst wenn die Klägerdaten durch ein eingetragenes amerikanisches Urheberrecht geschützt worden wären, folgt ohne weitere Anknüpfungsmerkmale keine örtliche Zuständigkeit der US-Gerichte.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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