Server in USA: Ausländerzuständigkeit?
CK • Washington. Im Revisionsentscheid Hungerstation LLC v. Fast Choice LLCsollen die beklagten Ausländer Daten vom amerikanischen Klägerserver genommen und auf einen anderen, zufällig in den USA stehenden Server gelegt haben. Die Handlungen fanden im Ausland statt.
Die prozessuale Frage lautet, ob die im Ausland ansässigen Beklagten der amerikanischen Gerichtsbarkeit unterfallen. Das Bundesberufungsgericht des Neunten Bezirks der USA in San Francisco verneinte sie am 29. April 2021. Erstens belege kein Präzedenzfall, dass ausländische Handlungen auf US-Servern zur Zuständigkeit in den USA führten.
Zweitens fehle es an der Zuständigkeit auch, wenn die US-Aktivitäten allein auf die Speicherung von Daten beschränkt seien. Selbst wenn die Klägerdaten durch ein eingetragenes amerikanisches Urheberrecht geschützt worden wären, folgt ohne weitere Anknüpfungsmerkmale keine örtliche Zuständigkeit der US-Gerichte.
Die prozessuale Frage lautet, ob die im Ausland ansässigen Beklagten der amerikanischen Gerichtsbarkeit unterfallen. Das Bundesberufungsgericht des Neunten Bezirks der USA in San Francisco verneinte sie am 29. April 2021. Erstens belege kein Präzedenzfall, dass ausländische Handlungen auf US-Servern zur Zuständigkeit in den USA führten.
Zweitens fehle es an der Zuständigkeit auch, wenn die US-Aktivitäten allein auf die Speicherung von Daten beschränkt seien. Selbst wenn die Klägerdaten durch ein eingetragenes amerikanisches Urheberrecht geschützt worden wären, folgt ohne weitere Anknüpfungsmerkmale keine örtliche Zuständigkeit der US-Gerichte.