Crypto-Geld-Verleumdung und Markenverletzung
CK • Washington. Konkurriende Crypto-Währungsfirmen behaupteten wechselseitig Unterstellungen der rechtswidrigen Markenverwendung und Verleumdungen durch solche Unterstellungen. Die Klage wegen der Verwendung der Klägermarke durch die Beklagten als natürliche und juristische Personen mündete im Fall Safex Foundation Inc. v. Safeth Ltd. in einer erst vorläufiges Verbot mit einer Restraining Order und einer Temporary Injunction, dann ein dauerhaftes Verbot mit einer Permanent Injunction ein, die die Urteilsbegründung vom 12. Mai 2021 leicht nachvollziehbar macht.
Ein vorläufiges Verleumdungsverbot erging ebenfalls, weil die Beklagten trotz der Prorogationsregel für Gesellschaften keinen Anwalt beizogen, entgegen der Gerichtsregeln keinen Verteidigungsschriftsatz einreichten und lediglich mit neun EMailnachrichten dem Gericht unterbreiteten, die angeblichen falschen Aussagen seien wahr. Die natürlichen Personen der beklagten und weiterhin nicht anwaltlich vertretenen juristischen Person hatten dem Bundesgericht der Hauptstadt in Washington, DC, erklärt, sie würden mit dem dauerhaften Verbot leben können, weshalb das Gericht im Einvernehmen mit der Klägerin das Verbot erließ.
Gegen die juristische Person könnte das Gericht nur ein Versäumnisurteil erlassen, wozu es lehrreich seine Zuständigkeit prüft und nur für die Marke, die bundesrechtlicher Natur ist, bejaht. Mangels der persönlichen Zuständigkeit in Bezug auf die Verleumdung nach dem Long Arm Statute, das auf eine Verleumdung im Gerichtsbezirk abstellt, kann es die Injunction nicht auf die beklagte Gesellschaft erstrecken.
Ein vorläufiges Verleumdungsverbot erging ebenfalls, weil die Beklagten trotz der Prorogationsregel für Gesellschaften keinen Anwalt beizogen, entgegen der Gerichtsregeln keinen Verteidigungsschriftsatz einreichten und lediglich mit neun EMailnachrichten dem Gericht unterbreiteten, die angeblichen falschen Aussagen seien wahr. Die natürlichen Personen der beklagten und weiterhin nicht anwaltlich vertretenen juristischen Person hatten dem Bundesgericht der Hauptstadt in Washington, DC, erklärt, sie würden mit dem dauerhaften Verbot leben können, weshalb das Gericht im Einvernehmen mit der Klägerin das Verbot erließ.
Gegen die juristische Person könnte das Gericht nur ein Versäumnisurteil erlassen, wozu es lehrreich seine Zuständigkeit prüft und nur für die Marke, die bundesrechtlicher Natur ist, bejaht. Mangels der persönlichen Zuständigkeit in Bezug auf die Verleumdung nach dem Long Arm Statute, das auf eine Verleumdung im Gerichtsbezirk abstellt, kann es die Injunction nicht auf die beklagte Gesellschaft erstrecken.