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Mittwoch, den 19. Mai 2021

Unerlaubtes Lied im Film: Ausstrahlerhaftung?

 

.   Ohne Lizenz der klagenden Musiker nahm ein Dokumentarfilmmacher deren Lied in einen Film auf, den die beklagten Internet-Streamanbieter ausstrahlen. Die Klage begehrt Schadensersatz wegen der Urheberrechtsverletzung. Die Beklagten pochen auf den entschuldigenden Fair Use-Grundsatz in 17 USC §107 des Copyright Act, den das Bundesberufungsgericht des Zweiten Bezirks der USA in New York City im Fall Brown v. Netflix, Inc. am 18. Mai 2021 so zusammenfasst:
Section 107 of the Copyright Act provides that "the fair use of a copyrighted work … for purposes such as criticism, comment, news reporting, teaching (including multiple copies for classroom use), scholarship, or research, is not an infringement of copyright." …
We consider four "nonexclusive factors" in determining whether the use made of copyrighted material is "fair":
(1) the purpose and character of the use, including whether such use is of a commercial nature or is for nonprofit educational purposes; (2) the nature of the copyrighted work; (3) the amount and substantiality of the portion used in relation to the copyrighted work as a whole; and (4) the effect of the use upon the potential market for or value of the copyrighted work.
Das erste Merkmal passt zu einem Dokumentarfilm, der die vom Song charakterisierte Kunstform als Filmthema untersucht und im kulturellen Zusammenhang kommentiert. Der Song selbst erscheint weniger wichtig als die ihn tanzend interpretierende Person im Vordergrund. Zudem sind nur 8 von 190 Sekunden des Lieds zu hören. Es besteht ein angemessenes Verhältnis zwischen verletzender Wiedergabe und für den Dokumentarfilm notwendiger Nutzung. Der Schnippel entzieht dem Song und den Musikern auch keinen wirtschaftlichen Wert. In der Gesamtabwägung der Merkmale entschuldigt deshalb der Fair Use die Urheberrechtsverletzung.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.