Spot ignoriert Werbeagentur: Urheberrecht
CK • Washington. Der Revisionsentscheid Betty Inc. v. Pepsico Inc. vom 21. Mai 2021 erklärt, ob ein Werbespot urheberrechtswidrig das Werbekonzept einer Werbeagentur übernahm und deshalb sowie aufgrund eines konkludent geschlossenen Vertrags durch die Vorlage eines Spotentwurfs Schadensersatz auslöst. Die Agentur hatte ihre Vorlage dem Kunden präsentiert. Der Kunde soll ihr Konzept selbst für die Pausenwerbung bei einem Ballspiel umgesetzt haben. Das Gericht prüft zuerst, ob ein Urheberrecht besteht:
To succeed on a claim of copyright infringement, "two elements must be proven: (1) ownership of a valid copyright, and (2) copying of constituent elements of the work that are original." … The parties do not dispute the validity of Betty's copyright for its pitch materials. For the second element, "copying is proven by showing (a) that the defendant had access to the copyrighted work and (b) the substantial similarity of protectible material in the two works." … This case turns on the second part of the test: whether [the] commercial is substantially similar to the protectible expression in [the] pitch "in the eyes of the average lay observer."Die schutzfähigen Elemente der Vorlage seien nicht kopiert worden. Das vorgeschlagene Thema sei wie die Szenensetzung nicht schutzfähig; beide seien Ideen. Copyright verlangt jedoch die ins Werk umgesetzte Idee. Selbst Ähnlichkeiten wie in beiden Werken das Konzept eines Tanzes und des musikalischen Stilwechsels seien so wenig schutzgeeignet wie die Idee der seit Neanderthalerzeiten bekannten Verteidigungsstellung eines Kämpfers. Ebenso schief liege die Klägerin bei der Behauptung eines Vertrages, führt das Bundesberufungsgericht des Zweiten Bezirks der USA in New York City lesenswert aus.