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Dienstag, den 25. Mai 2021

Redefreiheit/Redezwang: Floridas SB 7072

 
.   Wem gehört ein Tweet? Darf ein Onlineforum Kunden und gar einen Präsidenten verbannen? Darf es Tweets oder Beiträge löschen? Die Antwort lautet immer ja. Steht dem nicht die Verfassungsgarantie der Redefreiheit und des Zensurverbots entgegen? Nein, denn der Staat verpflichtet sich gegenüber dem Bürger; die Verfassung verpflichtet keine Privaten zu dieser Garantie.

Florida will damit Schluss machen und hat bereits ein Gesetz SB 7072 in Kraft gesetzt, das Foren die Zensur verbietet und ihre Kunden und potentiellen Nutzer mit einem Schadensersatzanspruch gegen Foren belohnt - aber nur solchen Foren, deren verbundene Gesellschaften keinen mindestens 25 Acker großen Freizeitpark betreiben.

Sind Politiker betroffen, sind Foren einer Strafe von $25.000 oder $250.000 pro Tag ausgesetzt. Das Gesetz verpflichtet also Unternehmer zur Garantie der Redefreiheit, was gegen die Bundesverfassung verstößt. Zudem verletzt es §230 Communications Decency Act, der Foren von der Haftung für Inhalte Dritter entbindet, sie Beiträge löschen und Kunden entlassen lässt. Ihre Vertragsfreiheit wird ebenfalls eingeschränkt.

Das wird noch spannend, auch wenn es idiotischer nicht beginnen könnte. Die Alternative für Florida war eine Flugzeugentführung nach dem Minsker Modell. Man darf aber nicht gleich das ganze Pulver verschießen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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