Verzug bei Fehlermeldung an Hersteller
CK • Washington. Ist eine Ware defekt, steht dem Kunden ein Schadensersatzanspruch gegen den Lieferanten nach dem in vielen Staaten adaptierten Art. 2 Uniform Commercial Code, einem Modellgesetz, zu. Im Revisionsentscheid Carhartt Inc. v. Innovative Textiles Inc. war der Artikel nach dem Recht von Michigan in Mich. Comp. Laws §440.2607(3)(a) zu prüfen. Es besagt: the buyer must within a reasonable time after he discovers or should have discovered any breach notify the seller of breach or be barred from any remedy.
Die Parteien streiten sich um die rechtzeitige Mängelrüge. Der Kunde hatte regelmäßig dem Lieferanten mitgeteilt, er würde die Feuerresistenz gelieferter Textilien mit laufenden Stichproben prüfen. Er meldete ihm jedoch erst 2016 Mängel in Lieferungen aus 2014. Das Untergericht lastete den Verzug dem Kunden an, ohne den Geschworenen die Beweise zur Würdigung und Subsumtion vorzulegen. Das Bundesberufungsgericht des Sechsten Bezirks der USA in Cincinatti bestätigte am 27. Mai 2021, dass der Richter bei einer eindeutigen Faktenlage allein würdigen und subsumieren darf.
Hier war die Frage des angemessenen Rügezeitraums zur Meldung noch nicht vom Obergericht in Michigan beantwortet worden. Die Revision musste dessen wahrscheinliche Einschätzung prognostizieren und entschied, dass die Tatsachenfrage der reasonable Time im vorliegenden Fall so uneindeutig war, dass sie der Jury vorzulegen ist. Das Urteil wird daher aufgehoben und erneut dem Untergericht vorgelegt.
Die Parteien streiten sich um die rechtzeitige Mängelrüge. Der Kunde hatte regelmäßig dem Lieferanten mitgeteilt, er würde die Feuerresistenz gelieferter Textilien mit laufenden Stichproben prüfen. Er meldete ihm jedoch erst 2016 Mängel in Lieferungen aus 2014. Das Untergericht lastete den Verzug dem Kunden an, ohne den Geschworenen die Beweise zur Würdigung und Subsumtion vorzulegen. Das Bundesberufungsgericht des Sechsten Bezirks der USA in Cincinatti bestätigte am 27. Mai 2021, dass der Richter bei einer eindeutigen Faktenlage allein würdigen und subsumieren darf.
Hier war die Frage des angemessenen Rügezeitraums zur Meldung noch nicht vom Obergericht in Michigan beantwortet worden. Die Revision musste dessen wahrscheinliche Einschätzung prognostizieren und entschied, dass die Tatsachenfrage der reasonable Time im vorliegenden Fall so uneindeutig war, dass sie der Jury vorzulegen ist. Das Urteil wird daher aufgehoben und erneut dem Untergericht vorgelegt.