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Samstag, den 29. Mai 2021

Nichtiges und angemessenes Wettbewerbsverbot

 
.   In vielen Einzelstaaten der USA gelten nachvertragliche Wettbewerbote mit entlassenenem Personal als wirksam, solange sie angemessen sind. Doch in Kalifornien erklärt ein Gesetz: [E]very contract by which anyone is restrained from engaging in a lawful profession, trade, or business of any kind is to that extent void. Der Revisionsentscheid Sandler Partners, LLC v. Masergy Communications Inc. beurteilt, ob das Untergericht ein Verbot deshalb als nichtig bezeichnen durfte oder oder eine Ausnahme gilt. Das Oberste Gericht Kaliforniens hatte solche Klauseln zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber für per se nichtig bezeichnet.

Nach dem untergerichtlichen Urteil hatte das Obergericht jedoch die void per se-Auslegung auf Arbeitsverhältnisse und Unternehmensverkäufe beschränkt. Vertragsbeziehungen zwischen unverbundenen Unternehmen sollten hingegen der Auslegung der Rule of Reason unterliegen.

Diese erfordert, sagt das Bundesberufungsgericht des Neunten Bezirks der USA am 28. Mai 2021, eine Angemessenheitsermittlung. Sie sei faktenintensiv und vom Untergericht nun vorzunehmen. Das Vorbot sei nichtig, wenn es den Wettbewerb mehr einschränke als fördere. Die Klage habe plausibel dargestellt, dass das vereinbarte Wettbewerbsverbot angemessen sein kann.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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