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Donnerstag, den 03. Juni 2021

Strafbarkeit ungezügelter Rechnernutzung

 
.   Der Computer Fraud and Abuse Act stellt zwei Arten von Hacking unter Strafe, die bei seinem Inkrafttreten bekannt waren: Die unberechtigte Zugangsverschaffung zu Rechnern sowie die unberechtigte Nutzung von Rechnern bei berechtigtem Zugang. Der Polizist im Supreme Court-Entscheid Van Buren v. United States vom 3. Juni 2021 rügte eine Haftstrafe von 18 Monaten wegen seiner berechtigten Rechnernutzung zur unberechtigten Einsicht in eine Kennzeichendatenbank für einen rechtswidrigen Zweck.

Das Oberste Bundesgericht der Vereinigten Staaten in Washington, DC, folgte seiner Logik nach der Analyse des komplexen Gesetzestextes: Der Gesetzgeber hatte ihn so formuliert, dass der zugangsberechtigte Nutzer nicht strafrechtlich verfolgt wird, wenn er nur gegen Arbeitsplatzrichtlinien verstößt und private EMails sendet oder Nachrichten im Internet liest, oder unter Verletzung von Facebooks Richtlinien ein pseudonymisiertes Konto einrichtet. Das Gericht sendet den Fall mit dieser Erklärung des Gesetzes ans Untergericht zurück:
In sum, an individual “exceeds authorized access” when he accesses a computer with authorization but then obtains information located in particular areas of the computer—such as files, folders, or databases—that are off limits to him. The parties agree that Van Buren accessed the law enforcement database system with authorization. The only question is whether Van Buren could use the system to retrieve license-plate information. Both sides agree that he could. Van Buren accordingly did not "excee[d] authorized access" to the database, as the CFAA defines that phrase, even though he obtained information from the database for an improper purpose. We therefore reverse the contrary judgment …







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.