Foto unerlaubt im Museum: Copyright
CK • Washington. Nur kurz zur Vervollständigung für die etwaige Suche nach relevanten Entscheidungen zum Urheberrecht: Lawrence Marano v. The Metropolitain Museum of Art vom 2. April 2021. Genaueres hatte ich bereits in der Zeitschrift Kommunikation & Recht im Juniheft 2021 erläutert. Das Bundesberufungsgericht des Zweiten Bezirks der USA in New York City entschied auf Fair Use nach 17 USC §107 bei der unlizenzierten Einbindung eines Gitarrenfotos in eine Museumsausstellung über Gitarren. Das Foto zeigt Musiker mit Frankenstein, einem einflussreichen Gitarrenmodell.
Die Kopie im Museum sei transformativ, weil die Gitarre im Vordergrund stehe, während der klagende Fotograf den unorthodoxen Musiker betone. Die Ausstellung verschmelze das Foto mit anderen Informationen über diese Instrumente eines Musikgenres. Das Museum habe damit etwas Neues und Weiterführendes geschaffen.
Dies sei transformierend. Zudem sei der Markt für das Foto nicht erkennbar eingeschränkt. Der Kläger meint, diese Abwägung verbiete Ansprüche aller Fotografen gegen kreative Museen. Das Gericht antwortet: Immer sei eine akribische Einzelfallwürdigung ohne Verallgemeinerung unverzichtbar.
Die Kopie im Museum sei transformativ, weil die Gitarre im Vordergrund stehe, während der klagende Fotograf den unorthodoxen Musiker betone. Die Ausstellung verschmelze das Foto mit anderen Informationen über diese Instrumente eines Musikgenres. Das Museum habe damit etwas Neues und Weiterführendes geschaffen.
Dies sei transformierend. Zudem sei der Markt für das Foto nicht erkennbar eingeschränkt. Der Kläger meint, diese Abwägung verbiete Ansprüche aller Fotografen gegen kreative Museen. Das Gericht antwortet: Immer sei eine akribische Einzelfallwürdigung ohne Verallgemeinerung unverzichtbar.