• • Lizenzvertrag mit Indianerstamm: Hoheitsrecht • • Foto unerlaubt im Museum: Copyright • • USA-Marken: Gebühren des Markenamts • • Durchsetzung des Webseitenmarketingvertrags • • Strafbarkeit ungezügelter Rechnernutzung • • Nichtiges und angemessenes Wettbewerbsverbot • • Verzug bei Fehlermeldung an Hersteller • • Redefreiheit/Redezwang: Floridas SB 7072 • • Neueste Urteile USA

Freitag, den 11. Juni 2021

Marken als Suchbegriffe illegal unterdrückt?

 
.   Der Revisionsentscheid 1-800 Contacts Inc. v. Federal Trade Commission vom 11. Juni 2021 weist überraschend einen neuen Weg bei der Beurteilung des vertraglichen Wettbewerbsverbots für die Nutzung von Marken der Klägerin als bezahlte Suchbegriffe in Suchmaschinen. Die Klägerin hatte Wettbewerbern verboten, ihre Marken als Suchbegriffe im Keyword Advertising zu schalten, und sie verpflichtet, Suchergebnisse zu ignorieren, die auf ihre Marke verweisen. Nur allgemeine Begriffe wie Kontaktlinsen dürfen die Konkurrenten verwenden.

In diesen als Trademark Settlement Agreements bezeichneten Vereinbarungen sah das Bundesverbraucherschutzamt einen Wettbewerbsverstoß, zumal die Klägerin in der Regel ihren Kunden höhere Preise für ihre Kontaklinsen als die Konkurrenten berechnet. Der Beschluss nach Section 5 of the FTC Act, 15 USC §45 löste enorme Verwirrung im Keyword-Advertising-Auktionsmarkt für bezahlte Suchbegriffe aus, die in- und ausländische Unternehmen berührt. Der Revisionsentscheid hebt den Beschluss im Kern mit dieser Begründung auf:
Although we hold that trademark settlement agreements are not automatically immune from antitrust scrutiny, the Commission's analysis of the alleged restraints under the "inherently suspect" framework was improper. We further hold that the Commission incorrectly concluded that the agreements are an unfair method of competition under the FTC Act. We therefore GRANT the petition for review, VACATE the Final Order of the Commission, and REMAND the case to the Commission with orders to DISMISS the administrative complaint.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.