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Mittwoch, den 23. Juni 2021

Die fluchtende Schülerin darf's im Internet

 
.   Der Supreme Court in Washington, DC, entschied in Mahonoy Area School District v. B.L. fast einstimmig, dass eine Schule eine Schülerin nicht bestrafen darf, die sich im Internet fluchtend gegen eine gegen sie gerichete Sportteamauswahl aufregte. Ihr Wutausbruch löste keine Störungen des Schulbetriebs aus. Das Ergebnis vom 23. Juni 2021 ist kaum überraschend; vielmehr verwundert, dass die von der Schule ausgehende Vergeltung für die Ausübung der Redefreiheit nach dem Ersten Verfassungszusatz, First Amendment, bis zum höchsten Gericht der USA verfolgt werden musste.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.