Die fluchtende Schülerin darf's im Internet
CK • Washington. Der Supreme Court in Washington, DC, entschied in Mahonoy Area School District v. B.L. fast einstimmig, dass eine Schule eine Schülerin nicht bestrafen darf, die sich im Internet fluchtend gegen eine gegen sie gerichete Sportteamauswahl aufregte. Ihr Wutausbruch löste keine Störungen des Schulbetriebs aus. Das Ergebnis vom 23. Juni 2021 ist kaum überraschend; vielmehr verwundert, dass die von der Schule ausgehende Vergeltung für die Ausübung der Redefreiheit nach dem Ersten Verfassungszusatz, First Amendment, bis zum höchsten Gericht der USA verfolgt werden musste.