Im Internet beleidigt: $22,5 Mio. Schadensersatz
CK • Washington. US-Gerichte lassen nicht jedes verrückte Geschworenenverdikt stehen, und schon die erste Instanz darf zu niedrige oder zu hohe Schadensersatzbeträge korrigieren. Im Revisionsentscheid Fredric Eshelman v. Puma Biotechnology, Inc. griff die Revision ein, als die Jury wegen einer vom Gericht bestätigten und von 198 Lesern im Internet entdeckten Rufschädigung einem Investor und Manager einen Schadensersatz von $22,5 Mio. zusprach.
Zuerst erläutert die Begründung vom 23. Juni 2021 den Anspruch dem Grunde nach. Der Kläger war klar diffamiert worden: Diffamation per se nach dem Recht von North Carolina. Sein Rücktritt war so in Verbindung zu einem Betrug eines Anderen gebracht worden, dass der Durchschnittsleser nur folgern konnte, der Kläger sei darin verwickelt, was nicht stimmt.
Die Höhe des Schadens hatte der Kläger nicht spezifiziert, der Jury lag kein Schadensgutachten vor, die Zahl der Leser war minimal, der Kläger wurde auch nach der Beleidigung hochange- und mit Ehrungen versehen, und der Betrag fällt im einzelstaatlichen Vergleich extrem hoch aus. Mit diesen Erwägungen gelangte das Bundesberufungsgericht des Vierten Bezirks der USA in Richmond zum Schluss, dass der Jury so bedeutende Fehler unterliefen, dass die Schadensbemessung vom Untergericht neu ermittelt werden muss.
Zuerst erläutert die Begründung vom 23. Juni 2021 den Anspruch dem Grunde nach. Der Kläger war klar diffamiert worden: Diffamation per se nach dem Recht von North Carolina. Sein Rücktritt war so in Verbindung zu einem Betrug eines Anderen gebracht worden, dass der Durchschnittsleser nur folgern konnte, der Kläger sei darin verwickelt, was nicht stimmt.
Die Höhe des Schadens hatte der Kläger nicht spezifiziert, der Jury lag kein Schadensgutachten vor, die Zahl der Leser war minimal, der Kläger wurde auch nach der Beleidigung hochange- und mit Ehrungen versehen, und der Betrag fällt im einzelstaatlichen Vergleich extrem hoch aus. Mit diesen Erwägungen gelangte das Bundesberufungsgericht des Vierten Bezirks der USA in Richmond zum Schluss, dass der Jury so bedeutende Fehler unterliefen, dass die Schadensbemessung vom Untergericht neu ermittelt werden muss.