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Dienstag, den 06. Juli 2021

Forum warnt Leser vor Drittbeitrag: Haftung?

 
.   Im Zivilprozess Children’s Health Defense v. Facebook Inc. behaupete eine Antiimpfgruppe einen Verfassungsverstoß eines Forums, welches seinen angeblich wahren Beitrag über die Gefahr von Impfungen mit einer Warnung und einem Verweis auf amtliche Impfinformationen kennzeichnete. Das Forum soll haften, weil es die Meiungsfreiheit einschränke, Informationen rechtswidrig als falsch im Sinne des Markenrechts markiere, sich mit dem Staat verschworen habe und den Ruf der Gruppe schädige.

Die Entscheidung des Bundesgerichts für den nördlichen Bundesbezirk von Kalifornien in San Francisco erklärte zuerst die Verfassungsgrundsätze. Nicht ein privates Forum, sondern der Staat sei ihnen verpflichtet. Er darf kaum staatliche Eingriffe in die Meinungsfreiheit vornehmen, und seine Durchsetzungsakte müssen Verfassungsgeboten entsprechen. Das Forum habe nicht im Namen des Staates gehandelt, als es die Ansichten von Abgeordneten über gefährliche Impfaussagen zur Kenntnis nahm; seine Maßnahmen waren nicht vom Staat angeordnet worden. Dies verhindert auch eine Staatshaftungsfolge.

Soweit ein Abgeordneter laut denkt und die Haftungsimmunität von Foren nach $230 Communications Decency Act abzuschaffen droht, folgt keine Verschwörung zwischen Staat und Forum. Dass das Forum an die Weltgesundsheitsorganisation und das Bundesgesundheitsamt zur Förderung von Impfaktionen spendete, bildet auch keine Verschwörung. Falsch sind die Warnungen nach der Darlegung des Gerichts vom 29. Juni 2021 auch nicht, und den schlechten Ruf hat sich die Klägerin selbst zuzuschreiben, weil sie gefährlichen Unsinn verzapft.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.