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Montag, den 12. Juli 2021

Nackt im Umkleideraum und TV

 
.   Ein Photomodell zieht sich in einem Umkleideraum unter etwa 15 Kolleginnen und Helfern für eine Modeschau um und findet sich darauf im Fernsehen wieder. Sie verklagt den Filmproduzenten, der eine Serie im selben Hotel mit Aufnahmen einer Darstellerin vom Laufsteg und darum herum filmte, wegen der Verletzung ihrer intimen Privatsphäre und Fotorechte. Dieser beantragt die schnelle Abweisung nach dem Anti-SLAPP-Gesetz, das die Redefreiheit und auch Filmemacher und Presse schützen soll, wenn ein rechtswidriger Eingriff in die bundesrechtliche Verfassungsgarantie droht.

Das einzelstaatliche Revisionsgericht des zweiten Bezirks Kaliforniens gab dem Beklagten im Fall Kiara Belen v. Ryan Seacrest Productions, LLC im ersten Prüfmerkmal recht: Ein Eingriff droht. Die Beweislast kehrt damit um, und die Klägerin muss beweisen, dass sie eine überwiegende Aussicht auf Erfolg hat. Sie belegt, dass die Behauptungen des Beklagten, der Umkleideraum sei jedermann zugänglich gewesen und er habe durch Schilder und Ankündigungen auf die Filmaufnahmen hingewiesen, nicht ganz stimmen. Hinter dem offenen Raum gab es einen mit Wachen gesicherten, der ihm nicht offen stand. Photos belegen, dass keine Schilder aufgestellt waren.

Das Gericht lässt sich in seiner Entscheidung vom 29. Juni 2021 auch von einer weiteren Unstimmigkeit leiten. Der Beklagte behauptete, die Klägerin sei nur im Hintergrund sichtbar; der Film konzentriere sich auf seine Schauspielerin. Die Beklagte konnte mit Filmausschnitten belegen, dass die sie zeigenden Aufnahmen mit Tonfetzen mokierend auf sie und ihre Nacktheit eingehen. Dies belege auch aus der Sicht des Gerichts, dass die Klägerin schlüssig einen Eingriff in die Privatsphäre ohne ihre Freizeichnungserklärung, Release, behaupte.

Sie habe auch die rechtwidrige Nutzung ihres Namens oder Bildnisses belegt; soweit ihr Name nicht genannt wurde, ist ihre Berühmtheit zu berücksichtigen. Auch weitere rechtwidrige Eingriffe habe sie in allen Merkmalen belegt, sodass die Aussicht auf Erfolg mehr als minimal erscheine und deshalb der SLAPP-Einwand nicht zur Abweisung führt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.