Welches Vertragsrecht ist anwendbar?
CK • Washington. Das Bundesgericht in Bismarck muss bei nichtbundesrechtlich begründeten Ansprüchen das Recht des Staates, in dem es sitzt, einschließlich des dortigen Binnen-IPR anwenden, bestätigte in Northern Bottling Co. Inc. v. PepsiCo Inc. die Revision am 22. Juli 2021. Der Vertrag zwischen den Parteien gewährt nach dem Recht des Staates New York eine territoriale Vertriebsexklusivität, um die der Streit geht. Das IPR von North Dakota respektiert die vertragliche Rechtswahl.
Aber welches Recht gilt, wenn der Vertrag nur das Recht von New York bestimmt? Ist es das Vertragsrecht des Common Law? Oder das für gewerbliche Verhältnisse konzipierte Vertragsrecht des Modellgesetzes Uniform Commercial Code, den der Staat New York adoptierte und adaptierte und welches günstiger für die Klägerin wirkt?
Vor dem Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis siegte die Beklagte. Die Klägerin hatte nicht nur auf das ungünstigere Common Law plädiert, sondern auch einen vergleichbaren, ungünstigen Präzedenzfall zitiert, der nach ihrer Auffassung das Ergebnis nach UCC und Common Law gleichsetzen sollte. Sie darf nicht in der Revision umschwenken. Nach dem Common Law von New York besteht keine Schutzpflicht der Beklagten für Verletzungen der Gebietsexklusivität durch Dritte, erklärt das Gericht schließlich.
Aber welches Recht gilt, wenn der Vertrag nur das Recht von New York bestimmt? Ist es das Vertragsrecht des Common Law? Oder das für gewerbliche Verhältnisse konzipierte Vertragsrecht des Modellgesetzes Uniform Commercial Code, den der Staat New York adoptierte und adaptierte und welches günstiger für die Klägerin wirkt?
Vor dem Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis siegte die Beklagte. Die Klägerin hatte nicht nur auf das ungünstigere Common Law plädiert, sondern auch einen vergleichbaren, ungünstigen Präzedenzfall zitiert, der nach ihrer Auffassung das Ergebnis nach UCC und Common Law gleichsetzen sollte. Sie darf nicht in der Revision umschwenken. Nach dem Common Law von New York besteht keine Schutzpflicht der Beklagten für Verletzungen der Gebietsexklusivität durch Dritte, erklärt das Gericht schließlich.