Silberlösungsverkauf als Religionsfreiheit
CK • Washington. Im Revisionsentscheid Morningside Church, Inc. v. Leslie Rutledge vom 12. August 2021 verliert ein Fernsehpastor, der gegen COVID seine Silberlösung als Patentrezept anpreist, seine Klage gegen Justizministerien und Staatsanwälte aus mehreren Staaten, die ihre Bürger vor Irreführungen schützen und Untersuchungen ankündigten. Der Prediger klagte an seinem Wohnsitz und behauptete, die Beklagten unterlägen der örtlichen Gerichtsbarkeit, weil ihre Schreiben samt Auskunftsersuchen im dortigen Bezirk eintrafen.
Materiell behauptete der Quacksalber, die Religionsgarantie der Bundesverfassung schütze den Verkauf der Silberlösung, weil sie seine religiöse Ansichten konkretisiere. Er verliert, weil nach der lehrreichen Entscheidungsbegründung die Kontakte der Beklagten mit dem Gerichtsbezirk zu gering sind und nicht den Verfassungsanforderungen an die Rechtsstaatlichkeit genügen. Über das Recht der Ämter, gesundheitsschädigende Lügen zu verfolgen, musste sich das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis deshalb keine Gedanken machen.
Materiell behauptete der Quacksalber, die Religionsgarantie der Bundesverfassung schütze den Verkauf der Silberlösung, weil sie seine religiöse Ansichten konkretisiere. Er verliert, weil nach der lehrreichen Entscheidungsbegründung die Kontakte der Beklagten mit dem Gerichtsbezirk zu gering sind und nicht den Verfassungsanforderungen an die Rechtsstaatlichkeit genügen. Über das Recht der Ämter, gesundheitsschädigende Lügen zu verfolgen, musste sich das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis deshalb keine Gedanken machen.