Vermutung des freien Pressezugangs
CK • Washington. Ein Presseverband fordert den Zugang zu Überwachungsaufnahmen aus dem Kapitol, das am 5. Januar 2021 von gewalttätigen trump-Horden überrannt wurde. Das Gericht lud die USA zur Stellungnahme ein, die sich gegen die Freigabeanträge nach der Pressefreiheitsgarantie und dem Common Law richtet. Die Verfassung stattet die Presse mit einer Vermutung des freien Zugangs zu staatlichen Daten aus, die nur in engen Grenzen verweigert werden dürfen.
Am 13. August 2021 entschied das Bundesgericht der Hauptstadt im Fall In re Application to Access to Certain Sealed Video Exhibits gegen die Freigabe von zwei Videos. Der Staat hatte die Freigabe von zehn Videos befürwortet, weil sie zum Teil in anderen Verfahren, beispielsweise Strafprozessen gegen die Aufrührer trumps, veröffentlicht wurden. Das Gericht bestimmte, dass die Vermutung deshalb greifen darf. Die nichtveröffentlichten Videos sind jedoch von nationalem Sicherheitsinteresse: Ihre Veröffentlichung würde Angreifer in die Lage versetzten, das Kapitol wieder anzugreifen. Es wandte sich dann dem Common-Law-Zugangsrecht mit folgenden Merkmalen zu:
Am 13. August 2021 entschied das Bundesgericht der Hauptstadt im Fall In re Application to Access to Certain Sealed Video Exhibits gegen die Freigabe von zwei Videos. Der Staat hatte die Freigabe von zehn Videos befürwortet, weil sie zum Teil in anderen Verfahren, beispielsweise Strafprozessen gegen die Aufrührer trumps, veröffentlicht wurden. Das Gericht bestimmte, dass die Vermutung deshalb greifen darf. Die nichtveröffentlichten Videos sind jedoch von nationalem Sicherheitsinteresse: Ihre Veröffentlichung würde Angreifer in die Lage versetzten, das Kapitol wieder anzugreifen. Es wandte sich dann dem Common-Law-Zugangsrecht mit folgenden Merkmalen zu:
(1) the need for public access to the documents at issue; (2) the extent of previous public access to the documents; (3) the fact that someone has objected to disclosure, and the identity of that person; (4) the strength of any property and privacy interests asserted; (5) the possibility of prejudice to those opposing disclosure; and (6) the purposes for which the documents were introduced during the judicial proceedings.Hier sei der Bedarf nicht groß, weil bereits Unmengen veröffentlicht sind. Auch ohne Strafprozesse sei der Zugang zu den Videos aus Sicherheitsgründen eingeschränkt, sodass kein ungewöhnliches Vorenthalten vorliege. Der Staat habe haltbare Einwände behauptet. Das öffentliche Interesse an der Nichtvorwegnahme von Prozessbeweisen wiege schwer. Die Kapitolpolizei müsse kritische Sicherheitsinformationen der Öffentlichkeit vorenthalten dürfen, wenn die Gefahr von Angriffen bestehe. Nur der letzte Faktor spreche für die Freigabe, weil die Videos bereits vertraulich in Haftprüfungsterminen gezeigt wurden. Insgesamt sei die Abwägung mit fünf gegen einen Faktor vorzunehmen, bei der dem sechsten Faktor kein überwiegendes Gewicht zukomme.