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Dienstag, den 28. Sept. 2021

Haften Foren für Terrormord?

 
.   Der Revisionsentscheid Angel Colon v. Twitter Inc. klärt nach einem Massenmord durch einen von Terroristen inspirierten Täter ob die Tat Internetforen anzulasten ist. Die Hinterbliebenen verklagten Internetforen, auf denen sich nach den Klagebehauptungen Terroristen tummeln, denen sich der Mörder anschloss. Die Foren sollten haften, weil sie die Terrorkorrespondenz nicht unterbanden.

Das Bundesberufungsgericht des Elften Bezirks der USA in Atlanta schloss sich am 27. September 2021 dem Untergericht in dessen Abweisung wegen mangelnder Schlüssigkeit an. Zwar hatte sich der Mörder als Soldat bezeichnet, und eine international aktive Terrorgruppe reklamierte die Tat als ihren Erfolg. Das Antiterrorgesetz Anti-Terrorism Act in 18 USC §2333(a) & (d)(2) schließe in seiner Definition des internationalen Terrorismus nicht die Handlungen und Unterlassungen der Internetforen ein.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.