Haften Foren für Terrormord?
CK • Washington. Der Revisionsentscheid Angel Colon v. Twitter Inc. klärt nach einem Massenmord durch einen von Terroristen inspirierten Täter ob die Tat Internetforen anzulasten ist. Die Hinterbliebenen verklagten Internetforen, auf denen sich nach den Klagebehauptungen Terroristen tummeln, denen sich der Mörder anschloss. Die Foren sollten haften, weil sie die Terrorkorrespondenz nicht unterbanden.
Das Bundesberufungsgericht des Elften Bezirks der USA in Atlanta schloss sich am 27. September 2021 dem Untergericht in dessen Abweisung wegen mangelnder Schlüssigkeit an. Zwar hatte sich der Mörder als Soldat bezeichnet, und eine international aktive Terrorgruppe reklamierte die Tat als ihren Erfolg. Das Antiterrorgesetz Anti-Terrorism Act in 18 USC §2333(a) & (d)(2) schließe in seiner Definition des internationalen Terrorismus nicht die Handlungen und Unterlassungen der Internetforen ein.
Das Bundesberufungsgericht des Elften Bezirks der USA in Atlanta schloss sich am 27. September 2021 dem Untergericht in dessen Abweisung wegen mangelnder Schlüssigkeit an. Zwar hatte sich der Mörder als Soldat bezeichnet, und eine international aktive Terrorgruppe reklamierte die Tat als ihren Erfolg. Das Antiterrorgesetz Anti-Terrorism Act in 18 USC §2333(a) & (d)(2) schließe in seiner Definition des internationalen Terrorismus nicht die Handlungen und Unterlassungen der Internetforen ein.